Grosser Rat BSGrosser Rat bewilligt Wiederzulassung von Geldspielautomaten
SDA
24.6.2020 - 17:04
In Basler Gasthäusern werden Geschicklichkeits-Geldspielautomaten wieder zugelassen. Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch die kantonalen Anpassungen an das neue Geldspielgesetz des Bundes abgesegnet.
Gegen die Zulassung von bislang illegalen Glücksspielen wie etwa kleinen Pokerturnieren regte sich im Grossen Rat kein Widerstand. Es sei besser, diese Veranstaltungen zu legalisieren und zu regulieren, als die Spielerinnen und Spieler weiterhin in der Illegalität zu belassen, hiess es.
Nicht glücklich waren aber viele Ratsmitglieder mit der Wiederzulassung von Geldspielautomaten, auch wenn diese von den Spielerinnen und Spielern eine gewisse Geschicklichkeit abverlangen sollen. Der Kanton könne die Automaten aber alleine nicht verbieten, sagte der Präsident der zuständigen Finanzkommission.
Um die Spielautomaten weiterhin vom Kantonsgebiet fernhalten zu können, müsste die ganze Kategorie Geschicklichkeitsspiele verboten werden. Das würde dann unter anderem auch den Online-Jass von Swisslos betreffen, was die Kommission als unverhältnismässig taxierte.
Ein Grossrat des Grünen Bündnisses wollte sich dennoch nicht damit abfinden und beantragte die Rückweisen des Geschäfts an den Regierungsrat. Dies mit dem Auftrag, ein «griffigeres Einführungsgesetz» zu schaffen. Der Rückweisungsantrag wurde aber mit 74 gegen 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgewiesen.
Schliesslich fanden das kantonale Einführungsgesetz und die beantragten Beitritte des Kantons zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien im Parlament deutliche Mehrheiten.
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