Grosser Rat BS Grosser Rat will einen Aufgaben- und Finanzplan für Basel-Stadt

scmi, sda

12.6.2024 - 18:07

Gleich zwei Motionen von GLP-Grossrat Tobias Christ zur Planung des Staatshaushalts wurden am Mittwoch zum zweiten Mal überwiesen. (Archivbild)
Gleich zwei Motionen von GLP-Grossrat Tobias Christ zur Planung des Staatshaushalts wurden am Mittwoch zum zweiten Mal überwiesen. (Archivbild)
Keystone

Die Basler Regierung soll einen Ratschlag zur Einführung eines Aufgaben- und Finanzplans (AFP) im Kanton vorlegen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch der Zweitüberweisung einer GLP-Motion mit 50 zu 42 Stimmen zugestimmt. Gemäss Regierung verstösst dieser Vorstoss jedoch gegen kantonales Verfassungsrecht.

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Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) warnte vor einem «Bürokratiemonster» mit «noch mehr Berichten und noch mehr Zahlen». SP-Fraktionssprecher Beda Baumgartner wies darauf hin, dass ein AFP im Nachbarkanton Baselland nicht geholfen habe, die Finanzen in den Griff zu bekommen.

Motionär Tobias Christ (GLP) hingegen sagte, dass dieses Instrument nicht veraltet sei und auch nach neuen Erkenntnissen durchgeführt werden könne. Sein Vorstoss wurde von den bürgerlichen Parteien unterstützt.

Auch Motion zu Entlastungszielen angenommen

Eine zweite finanzpolitische Motion von Christ wurde mit demselben Ergebnis ebenfalls zum zweiten Mal überwiesen. Diese fordert, finanzielle Entlastungsziele in die periodisch durchgeführte Aufgabenüberprüfung (GAP) zu integrieren.

Soland plädierte dafür, die Aufgabenüberprüfung nicht mit den Entlastungszielen zu vermischen. Ihr Parteikollege Baumgartner sagte, dass Spardiskussionen nicht mit «Automatismen» an die Regierung delegiert werden sollten: «Sagen Sie doch ganz konkret, was Sie abbauen wollen», sagte Baumgartner an die Adresse der Grünliberalen und Bürgerlichen. Christ hingegen hielt fest, dass eine Verknüpfung der GAP mit Entlastungszielen mehr Transparenz schaffe.

Bei einer GAP überprüft die Regierung die kantonalen Tätigkeiten mindestens einmal pro Legislaturperiode auf ihre staatliche Notwendigkeit und Wirksamkeit. Sie dient bis dato nicht der Entlastung des Finanzhaushalts, sondern der Effizienz staatlicher Leistungen, wie es in der Stellungnahme der Regierung heisst.