Kantonsfinanzen AG Grossrätliche Kommission streicht Nationalbank-Geld aus Budget 2024

roch, sda

3.11.2023 - 11:30

Der Kanton Aargau rechnet für das Budget 2024 nicht mehr mit einer Gewinnausschüttung der Nationalbank. (Symbolbild)
Der Kanton Aargau rechnet für das Budget 2024 nicht mehr mit einer Gewinnausschüttung der Nationalbank. (Symbolbild)
Keystone

Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) hat das Aargauer Kantonsbudget 2024 mit Anpassungen zur Annahme empfohlen. Mit einer Ausschüttung der Nationalbank wird nicht mehr gerechnet, womit sich die Einnahmen um 106,9 Millionen reduzieren.

3.11.2023 - 11:30

Die Wahrscheinlichkeit einer Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) habe seit der Verabschiedung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2024-2027 im August durch den Regierungsrat abgenommen, teilte die KAPF am Freitag mit.

Wie schon im Vorjahr solle deshalb für 2024 keine SNB-Ausschüttung vorgesehen werden. Dank einer um 98 Millionen höheren Entnahme aus der Ausgleichsreserve sei trotzdem ein ausgeglichenes Budget möglich.

Nur 2,2 statt 2,3 Prozent mehr Lohn

Ansonsten stimmt die Kommission den Anträgen des Regierungsrats weitgehend zu. Bei der Lohnerhöhung für das kantonale Personal beantragt sie einen Prozentsatz von 2,2 Prozent, weil die Teuerung leicht tiefer sei. Im Vergleich zum Vorschlag des Regierungsrats von 2,3 Prozent könnten so 1,7 Millionen Franken gespart werden.

Die KAPF hat laut eigenen Angaben über 30 Anträge zu Anpassungen im AFP beraten, viele davon aus der Fachkommission Bildung, Kultur und Sport. Auf die Reduktion von Mitteln für die Volksschule, welche mit einer geänderten Erfassung der Ausländerquote einherging, soll verzichtet werden. Der Grosse Rat hatte eine Motion dazu angenommen. Dies führt zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben im Budgetjahr 2024 um 1,6 Millionen Franken, wie die KAPF schreibt.

Höhere Entschädigung für Anwälte

Mehr Geld gibt der Kanton künftig auch für die Entschädigung von Anwälten aus. Eine vom Grossen Rat im September beschlossene Änderung eines Dekrets führt ab 2024 zu jährlichen Mehrkosten von 710'000 Franken.

Weniger ausgegeben werden soll dafür bei der beruflichen Vorsorge der Kantonsangestellten. Statt 18,5 Millionen soll nur 9,5 Millionen als Einmaleinlage für die Sparguthaben von älteren Mitarbeitenden bezahlt werden. Das Budget 2024 sowie eine Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite werden am 21. November im Grossen Rat behandelt.

roch, sda