Grosser Rat BS Grossratskommission will Gegenvorschlag für Hafeninitiative

yedu, sda

15.9.2023 - 10:24

Gemäss Juso-Initiative sollen die Zwischennutzungsprojekte auch die Zukunft des Hafenareals prägen. (Archivbild)
Gemäss Juso-Initiative sollen die Zwischennutzungsprojekte auch die Zukunft des Hafenareals prägen. (Archivbild)
Keystone

Anders als die Basler Regierung sieht die vorberatende Grossratskommission für die Juso-Initiative «Hafen für alle – Freiräume statt Luxusobjekte» einen Gegenvorschlag vor. Das Initiativkomitee begrüsst die Stossrichtung des Gegenvorschlags «mit gewissen Vorbehalten».

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Der Gegenvorschlag nehme wesentliche Forderungen der Initiative auf, wolle aber auch die langfristigen Interessen des Kantons bei der Entwicklung der Areale Klybeckquai und Westquai wahren, teilte die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) am Freitag mit.

Die im Oktober 2021 eingereichte Initiative verlangt unter anderem, dass 30 Prozent der Fläche für den gemeinnützigen Wohnungsbau reserviert werden.

Die BRK findet allerdings, dass eine solche «frühe Festlegung die Eigentümervielfalt stark einschränken würde» und schlägt vor, dass die Bauträgerschaften Wohnungen zu Kostenmieten oder als Wohneigentum im Baurecht gemäss dem kantonalen Wohnbauprogramm 1000+ erstellen.

Zudem will die BRK mit ihrem Gegenvorschlag gemäss Mitteilung sicherstellen, dass auch nach der Fertigstellung aller Bauprojekte mindestens 50 Prozent des Areals aus öffentlichen Grün- und Freiflächen erhalten bleiben.

Juso grundsätzlich zufrieden

Im Gegensatz zur Initiative sieht der Gegenvorschlag der BRK bei der Arealentwicklung keinen Platz mehr für den Wagenplatz vor. Die sehr spezifische Nutzung des Wagenplatzes zum jetzigen Zeitpunkt für die weitere Planung festzuschreiben, bezeichnet die Kommission als «zu grosses Entwicklungshemmnis».

Die Juso zeigt sich in einer Mitteilung grundsätzlich zufrieden mit der Stossrichtung des Gegenvorschlags bezüglich Raumangebot für Kultur, Freizeit und Gastronomie.

Allerdings kritisiert die Jungpartei, dass die Kommission auch selbstgenutztes Wohneigentum auf dem Areal ermöglichen will. Dies sei unverständlich, da das Areal dem Kanton gehöre und dieser die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum vorantreiben müsse.