Grosser Rat BSGründe gegen Weiterbetrieb des Basler Musical-Theaters bekräftigt
dosp, sda
10.4.2024 - 17:06
Die Basler Regierung hat im Grossen Rat ihre ablehnende Haltung zu einem Weiterbetrieb des Musical-Theaters betont: Mit Rückstellungen für kurzfristig notwendige Sanierungsmassnahmen müsste von einer Betreiberschaft ein unrealistischer Jahresmietzins von 1,5 bis 2,3 Millionen Franken verlangt werden, wie Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) am Mittwoch in einer Interpellationsantwort sagte.
Keystone-SDA, dosp, sda
10.04.2024, 17:06
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Gemäss einer groben Kostenanalyse würden kurzfristig für die Sanierung der Gebäudehülle und die Aufrüstung der Bühnentechnik Kosten von 20 bis 32 Millionen Franken anfallen – mit einer Ungenauigkeit von plus/minus 25 Prozent, sagte Soland.
Diese Berechnungen seien in einer Studie eines externen Kostenplaners enthalten, die das Finanzdepartement respektive Immobilien Basel-Stadt wie vom Interpellanten, dem GLP-Grossrat Johannes Sieber gewünscht, publizieren werde.
Im Grundsatz würde das 2020 von der MCH Group übernommene Musical-Theater den Kanton 0,9 bis 1,4 Millionen Franken pro Jahr kosten. Darin seien die laufenden Kosten sowie Rückstellungen für Sanierungsmassnahmen enthalten.
Diese Rückstellungen hätten in der kurzen Zeit seit 2020 aber nicht in genügenden Ausmass gebildet werden können. Wenn man nun die kurzfristigen Sanierungsmassnahmen in die Kostenberechnung einbeziehen wollte, entspräche dies einem jährlichen Mietzins von 1,5 bis 2,3 Millionen Franken.
Geringe Chancen auf Zahlung des höheren Mietzinses
«Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hält der Regierungsrat die Chancen für gering, dass ein Betreiber einen deutlich höheren Mietpreis für den Betrieb des Musical Theaters zahlen kann», so Soland. Dazu komme, dass mittelfristig Sanierungsmassnahmen mit Kosten in der Höhe von 38 bis 57 Millionen Franken anstünden.
Nachgeprüft hat der Kanton dies aber nicht. Habe er nicht tun dürfen, sagte Soland. Aus submissionsrechtlichen Gründen könne der Regierungsrat nicht vorgängig Verhandlungen oder detailliertere Abklärungen mit einzelnen potenziellen Musical-Betreibern tätigen. Diese hätten bei der Ausschreibung einen Wettbewerbsvorteil, was rechtlich nicht zulässig sei.
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