Grosser Rat BS Hilfsangebot für sozial vulnerable Menschen in Basel bewilligt

dosp, sda

17.4.2024 - 09:39

Hilfe bei der Steuererklärung: Mit freiwilligen Beratungs- und Befähigungsangeboten soll die anwachsende Zahl der Beistandschaften in Basel-Stadt eingedämmt werden. (Symbolbild)
Hilfe bei der Steuererklärung: Mit freiwilligen Beratungs- und Befähigungsangeboten soll die anwachsende Zahl der Beistandschaften in Basel-Stadt eingedämmt werden. (Symbolbild)
Keystone

Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch ein neues Angebot zur freiwilligen Begleitung und Befähigung von mit sozialen Problemen konfrontierten Erwachsenen einstimmig bewilligt. Das Pilotprojekt soll in den Jahren 2024 bis 2028 mit 2,1 Millionen Franken alimentiert werden.

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Das Ziel sei, den Zuwachs an Beistandschaften der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) im Kanton einzudämmen, sagten der zuständige Regierungsrat Kaspar Sutter (SP) und der Präsident der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK), Oliver Bolliger (GAB).

Mit dem neuen Angebot sollen die betroffenen Personen möglichst weitgehend von der Abhängigkeit vom Staat befreit werden. Dabei gehe es in erster Linie um eine kostenlose Unterstützung in finanziellen und administrativen Bereichen mit dem Ziel, die begleiteten Personen zur Selbständigkeit zu befähigen.

Zu den betroffenen Personen zählt die Regierung respektive die Kesb sozial vulnerable, aber urteilsfähige Menschen, die bereit wären, sich helfen zu lassen. Namentlich werden junge, in die Selbständigkeit entlassene Erwachsene (sogenannte Careleaver), volljährig gewordene ehemalige unbegleitete minderjährige Asylbewerbende (UMA) sowie psychisch angeschlagene junge Erwachsene genannt.

Ausserdem könnten IV-Rentnerinnen und Rentner, von der Sozialhilfe abgelöste Erwachsene sowie bis zu 60-jährige Working-Poors mit oder ohne Migrationshintergrund zu den Klientinnen und Klienten des Angebots zur freiwilligen Begleitung und Befähigung gehören, heisst es.

Mit 65 Personen jährlich gerechnet

Das Angebot soll von der kantonalen Verwaltung losgelöst sein. Die Begleiterinnen oder Begleiter sollen per öffentliche «Beschaffung» gesucht und ausgewählt werden.

Nach einer ersten Aufbauphase rechnet die Kesb mit jährlich 65 Personen, die mit diesem Angebot einer Beistandschaft entgehen können. 2021 war die Zahl der Beistandschaften im Kanton auf 2595 Fälle angewachsen – davon 2379 Erwachsenenschutzmandate.