Hochspannungsleitung Hochspannungsleitung im Reusstal: Teilweise Erdverkabelung geplant

SDA

28.11.2019 - 15:47

Die rund 17 Kilometer lange Hochspannungsleitung von Niederwil AG nach Obfelden ZH soll ersetzt und auf eine Leitung mit 380 Kilovolt (kV) aufgerüstet werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) stützt die Empfehlung einer Begleitgruppe, dass die Querung der Reuss als Erdkabelleitung erstellt werden soll.

Das Ziel es Ausbaus ist es, die Stromversorgung in den Verbraucherzentren der Regionen Aargau West, Zürich Nord, linkes Zürichsee-Ufer und Zug zu verbessern und langfristig zu sichern, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Donnerstag mitteilte.

Die Leitung Niederwil-Obfelden ist Teil des Leitungsbauvorhabens von Beznau AG nach Mettlen TG. Der Bundesrat hatte 2009 das Vorhaben als Teil des strategischen nationalen Übertragungsnetzes festgelegt. Zwischen den beiden Gemeinden besteht eine 220-kV-Leitung.

Ende August 2016 hatte der Bundesrat im Rahmen des Sachplanverfahrens Übertragungsleitungen (SÜL) das Planungsgebiet für den Ausbau der Leitung im Reusstal festgesetzt.

Im nächsten Schritt geht es darum, den Planungskorridor festzulegen. Dazu habe eine vom BFE eingesetzte Begleitgruppe verschiedene von der Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid ausgearbeitete Varianten bewertet, heisst es in der Medienmitteilung.

Empfehlungen der Begleitgruppe

Die Begleitgruppe habe eine umfassende Güter- und Interessenabwägung vorgenommen und anhand eines Bewertungsschemas sowohl technische als auch raumplanerische, ökologische und wirtschaftliche Aspekte betrachtet. In der Begleitgruppen waren der Kanton Aargau sowie Umweltorganisationen vertreten.

Die Begleitgruppe empfiehlt einen Planungskorridor, in dem vom Unterwerk Niederwil bis südöstlich des Siedlungsgebietes der Gemeinde Besenbüren eine Freileitung geplant werden soll. Die Querung der Reuss soll von Besenbüren bis südlich von Jonen als Erdkabelleitung erstellt werden.

Von dort bis zur Autobahn nordöstlich von Ottenbach und weiter bis zum Unterwerk Obfelden soll wiederum eine Freileitung geplant werden. Die Standorte der Übergangsbauwerke für die Querung der Reuss sollen möglichst landschaftsschonend festgelegt werden.

Ein Teil des Gebiets gehört als «Reusslandschaft» zum Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BNL).

Bundesamt stützt Begleitgruppe

Das Bundesamt für Energie schliesst sich nach eigenen Angaben der Beurteilung der Begleitgruppe an. Der vorgeschlagene Planungskorridor zusammen mit der Vorgabe einer Teilverkabelung genüge sowohl den Anforderungen an die Raumplanung wie auch an den Landschafts- und Umweltschutz.

Es werde auch der betroffenen Bevölkerung so weit wie möglich Rechnung getragen, hält das BEF weiter fest. Der Planungskorridor mit der Vorgabe einer Teilverkabelung im Bereich des BLN-Objekts «Reusslandschaft» ermögliche ein Detailprojekt zu erarbeiten, das technisch realisierbar und wirtschaftlich vertretbar sei.

Öffentliche Auflage

Die Vorschlag des BFE für die Festsetzung des Planungskorridors im Rahmen des Sachplans Übertragungsleitungen des Bundes wird vom 2. Dezember bis 29. Februar öffentlich aufgelegt. Privatpersonen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts haben die Möglichkeit, sich zum Vorschlag des BFE zu äussern.

Im Anschluss an die Festsetzung des Planungskorridors und der Übertragungstechnologie erarbeitet Swissgird ein Bauprojekt. Damit wird das ordentliche Plangenehmigungsverfahren (Baubewilligung) eröffnet. Die Leitung kann erst gebaut werden, wenn der Entscheid zur Plangenehmigung rechtskräftig ist.

Swissgrid rechnet rechnet damit, dass der Planungsgenehmigungsentscheid 2022 vorliegt und die neue 380-kV-Leitung 2024 in Betrieb genommen werden kann. Danach soll die bestehend 220-kV-Leitung zurückgebaut werden.

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