Energie Höchstspannungsleitung im Reusstal: Nur teilweise Erdverkabelung

ga, sda

31.8.2022 - 11:12

Die geplante Höchstpannungsleitung zwischen Niederwil AG und Obfelden ZH kommt nur auf einem Teilabschnitt unter den Boden. Das hat der Bundesrat entschieden. (Symbolbild)
Die geplante Höchstpannungsleitung zwischen Niederwil AG und Obfelden ZH kommt nur auf einem Teilabschnitt unter den Boden. Das hat der Bundesrat entschieden. (Symbolbild)
Keystone

Die rund 17 Kilometer lange Hochspannungsleitung zwischen Niederwil AG und Obfelden ZH soll ersetzt und auf eine Leitung mit 380 Kilovolt (kV) aufgerüstet werden. Auf einer Länge von knapp vier Kilometern soll die neue Höchstspannungsleitung unterirdisch verlegt werden, wie der Bundesrat entschied.

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Die Erdverkabelung soll auf einem Teilabschnitt bei der Querung des Gebiets «Reusslandschaft» zwischen Besenbüren und Jonen AG erfolgen, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte. Dieses Gebiet gehört zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN).

Die Aargauer Kantonsregierung hatte eine unterirdische Verkabelung auf der gesamten Strecke gefordert. Sie stützte damit die Anliegen der Region.

Der Hauptforderung aus der Anhörung, die ganze Leitung zu verkabeln oder zumindest im Bereich der Siedlungsgebiete, kann gemäss Bundesrat aufgrund der «gesamtheitlichen Interessenabwägung jedoch nicht entsprochen werden». Die Beurteilung nach den Kriterien des Bewertungsschemas Übertragungsleitungen zeige, dass die nun festgesetzte Variante am wenigsten Nachteile bringe.

Diese Freileitung mit einer Erdverkabelung auf einem Teilabschnitt eigne sich aus Sicht von Raumplanung und Landschaftsschutz am besten. Im Bereich der Wohngebiete ermögliche der Korridor eine Leitungsführung mit ausreichend Abstand, so dass die Siedlungsgebiete durch den Rückbau der bestehenden Leitung deutlich entlastet und aufgewertet würden, hält der Bundesrat fest.

Hürden für gesamte Erdverkabelung

Eine Verkabelung der ganzen Leitung oder überall im Bereich der Siedlungsgebiete sei auch aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Insbesondere falle eine Verkabelung durch Waldgebiet aus Gründen des gesetzlichen Waldschutzes ausser Betracht. Die dafür nötigen Rodungen, die enormen Eingriffe in den Boden und die damit verbundenen Umweltbelastungen wären gemäss Bundesrat unverhältnismässig.

Eine Kombination von mehreren Frei- und Kabelleitungsabschnitten hintereinander habe aus technischen Gründen ebenfalls verworfen werden müssen. Zudem würde eine solche Leitungsführung gemäss Bundesrat kaum Vorteile für den Umwelt- und Landschaftsschutz bringen. Es wären zusätzliche Übergangsbauwerke mit grossem Raumbedarf und erheblichen landschaftlichen Auswirkungen notwendig wären.

Bauprojekt wird ausgearbeitet

Konkret hiess der Bundesrat eine Änderung des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL Objektblatt 611) gut. Swissgrid, die Betreiberin des Schweizer Übertragungsnetzes, kann nun das Bauprojekt ausarbeiten.

Der Ersatz der bestehenden 220 Kilovolt-Übertragungsleitung durch eine 380 kV-Leitung soll die Stromversorgung in den Verbraucherzentren im Raum Aargau, Zürich und Innerschweiz verbessern und langfristig sichern.

Dazu plant Swissgrid eine Verstärkung der Übertragungsleitung zwischen Beznau AG und Mettlen LU. Diese Leitung ist Teil des strategischen nationalen Übertragungsnetzes, das der Bundesrat 2009 festgelegt hatte, sowie des «Strategischen Netzes 2025» von Swissgrid.