Im Aargau sollen die Pauschalbzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen erhöht werden. Der Kanton und die Gemeinden würden 88 Millionen Franken weniger Steuern einnehmen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung der Steuergesetzes in eine Anhörung geschickt.
Konkret soll der Pauschalabzug für Alleinstehende um 1000 auf 3000 Franken und für verheiratete oder alleinerziehende Personen um 2000 auf 6000 Franken erhöht werden. Damit wäre die Regelung des Kantons Aargau kongruent zur Regelung bei der direkten Bundessteuer.
Die geltenden Pauschalen wurden seit dem Jahr 2001 nicht mehr der Kostenentwicklung angepasst. Auch werde den höheren Krankenkassenprämien Rechnung getragen, hält der Regierungsrat in der am Donnerstag veröffentlichten Vorlage fest.
Die vorgeschlagene Erhöhung des Pauschalabzugs bewirkt für den Kanton bei der Einführung im Jahr 2022 Mindereinnahmen von 46 Millionen Franken und für die Gemeinden von 42 Millionen Franken.
Politischer Dauerbrenner
Im Grossen Rat wurden in den vergangenen Jahren wiederholt Vorstösse zur Erhöhung des Pauschalabzugs eingereicht. Das Parlament lehnte die Forderungen jeweils ab. Bei der Beratung der letzten Steuergesetzrevision verlangte der Grosse Rat jedoch eine Anpassung.
Der Regierungsrat stellte eine entsprechende Gesetzesvorlage in Aussicht. Weil der Aargau einen relativ bescheidenen Pauschalabzug kenne, sei eine Erhöhung grundsätzlich gerechtfertigt, schreibt der Regierungsrat.
«Wir erachten diese Entlastung der Aargauerinnen und Aargauer auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bevölkerung als sinnvoll», wird Landammann und Finanzdirektor Markus Dieth in einer Medienmitteilung zitiert. Der Regierungsrat behalte sich nach Vorliegen der Anhörungsergebnisse allerdings vor, im August eine erneute finanzpolitische Lagebeurteilung vorzunehmen.
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