Grosser Rat AGIm Aargau fällt das Kaminfeger-Monopol
SDA
23.6.2020 - 15:00
Im Kanton Aargau wird das traditionelle Kaminfeger-Monopol abgeschafft. Der Grosse Rat hat am Dienstag die entsprechende Revision des Brandschutzgesetzes mit 122 zu 11 Stimmen gutgeheissen. Ein erster Anlauf zur Abschaffung des Monopols war vor sieben Jahren im Parlament gescheitert.
Wer ein Meisterdiplom als Kaminfegerin oder Kaminfeger oder eine vergleichbare Ausbildung hat, kann sich künftig bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) eintragen lassen und ist dann berechtigt, den Beruf auf dem gesamten Kantonsgebiet auszuüben.
Den Gemeinden, Kaminfegerpersonen und Eigentümerinnen und Eigentümern von wärmetechnischen Anlagen werden im Gesetz mehr Freiheiten zugestanden. Dabei sollen die Anliegen des Brandschutzes und der Luftreinhaltung nicht zu kurz kommen.
Grünen wollten Monopol retten
Bis auf die Grünen sprachen sich alle Fraktionen für die Abschaffung des Kaminfeger-Monopols aus. Der zuständige Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP) wies darauf hin, dass bereits 13 andere Kantone das Kaminfeger-Monopol und den Zwangstarif abgeschafft hätten. Die Hauseigentümer müssten künftig mehr Eigenverantwortung übernehmen.
Im März 2013 hatte der Grosse Rat die Vorlage zur Revision des Brandschutzgesetzes versenkt. Auf Antrag der FDP war das Parlament damals nicht auf das Geschäft eingetreten. Es bestand die Angst, dass auch ausländische Kaminfeger die Aargauer Kamine russen könnten.
Im Aargau werden weitere Anforderungen an das Kaminfegerwesen gelockert. Abnahmekontrollen und periodische Kontrollen werden nicht mehr bei allen Gebäuden Pflicht sein. Sie sollen grundsätzlich nur noch bei einem erhöhten Gefahrenpotenzial vorgenommen werden, beispielsweise bei Spitälern oder grossen Einkaufszentren.
Feuerverbote im Sommer
Das Gesetz, das auf Anfang 2022 in Kraft treten soll, regelt auch klar, welche Gemeinwesen und Behörden bei einem heissen und trockenen Sommer ein Feuerverbot anordnen können. Neu zuständig ist die Abteilung Bevölkerungs- und Zivilschutz im Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Den Gemeinden soll wie bisher das Recht zukommen, kantonale Verbote zu verschärfen oder eigene zu erlassen.
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