Nordschweiz Im Aargau gibt es weiterhin Politwerbung auf grossen Siloballen

ga, sda

15.3.2024 - 11:24

Umstrittene Politwerbung auf Siloballen im Kanton Aargau: Die weissen Ballen stehen oft auch auf Landwirtschaftsflächen, die von der öffentlichen Hand gepachtet wurden. Einzelne Parteien fordern daher mehr politische Neutralität. (Archivbild)
Umstrittene Politwerbung auf Siloballen im Kanton Aargau: Die weissen Ballen stehen oft auch auf Landwirtschaftsflächen, die von der öffentlichen Hand gepachtet wurden. Einzelne Parteien fordern daher mehr politische Neutralität. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Aargau soll das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungswerbung auf landwirtschaftlichen Pachtflächen der öffentlichen Hand möglich bleiben. Der Regierungsrat sieht in der Praxis keine rechtliche Möglichkeit, um mit Auflagen eine politische Neutralität der Politwerbung zu garantieren.

Die innenpolitische Neutralität sei kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, schrieb der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Postulat aus den Reihen von GLP, Grünen, Mitte, SP und EVP.

Die Postulanten fordern, dass die politische Neutralität der Politwerbung auf den vom Kanton verpachteten 400 Landwirtschaftsflächen gewährleistet werde. Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab. Obwohl es im Vorstoss nicht erwähnt ist, richtet sich die Forderung vor allem gegen die SVP.

Der Regierungsrat hat nach eigenen Angaben grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Grossrätinnen und Grossräte. Man beurteile die Gewährleistung der politischen Neutralität ebenfalls als hohes Gut.

Private seien grundsätzlich jedoch nicht an eine politische Neutralität gebunden. Sie könnten ausnahmsweise an die öffentlich-rechtlichen Grundprinzipien gebunden sein, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen würden.

Verpachtung keine öffentliche Aufgabe

«Die Bewirtschaftung der verpachteten Flächen ist aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, stellt aber keine öffentliche Aufgabe dar», hielt der Regierungsrat fest: «Der Kanton könnte das Land auch brachliegen lassen.»

Daher seien die Pächterinnen und Pächter nicht an die öffentlich-rechtlichen Grundsätze gebunden. Eine privatrechtliche Verpflichtung zur Errichtung oder Duldung von Wahl- und Abstimmungsplakaten werde den Pächtern in den Verträgen des Kantons keine auferlegt.

Parteien stören sich an Siloballen

Die Postulaten stören an der Politwerbung auf von der öffentlichen Hand verpachteten Flächen. Auf diesen Flächen würden pünktlich acht Wochen vor dem Wahltermin optimal auf die Strassen ausgerichtet, grosse Siloballen kunstvoll zu Pyramiden aufgerichtet, hiess es.

Kurz darauf würden die Siloballen mit ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten bebildert. Viele Kandidierende erlebten regelmässig, dass ihre Plakate auf solchen Flächen nicht gleichermassen toleriert oder sogar entfernt würden, wurde bemängelt. Alle Kandidierenden müssten gleich behandelt werden.

ga, sda