NordschweizIm Aargau sollen die Gebühren für Verkehrszulassung deutlich sinken
ga, sda
14.4.2022 - 09:19
Im Kanton sollen die Gebühren für die Verkehrszulassung beim Strassenverkehrsamt spürbarer gesenkt werden als zunächst geplant. Der Regierungsrat schlägt vor, dass die Gebühren um 11,8 Millionen Franken reduziert werden sollen.
ga, sda
14.04.2022, 09:19
SDA
Damit würde der Kostendeckungsgrad von derzeit 143 auf 104 Prozent sinken, wie aus der Botschaft des Regierungsrat an den Grossen Rat vom Freitag hervorgeht. Ursprünglich hatte der Regierungsrat eine Senkung um 10 Millionen Franken vorgeschlagen.
Eine weitergehende Reduktion der Gebühren wäre nur über eine Senkung der Fahrzeugprüfungsgebühren möglich, wie es in der Botschaft heisst. Es bestehe jedoch eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Touring Club der Schweiz (TCS) und dem Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS).
Die Partner nehmen im Auftrag des Strassenverkehrsamts eine grosse Zahl der Fahrzeugprüfungen im Kanton vor. Eine Senkung der Fahrzeugprüfungsgebühren hätte erhebliche Nachteile für sie zur Folge, hält der Regierungsrat fest: «Eine wesentliche Gebührensenkung ist deshalb ausgeschlossen.»
Parlament entscheidet über Gebühren
Der Grosse Rat wird über das Allgemeine Gebührengesetz beraten. Es soll auf Anfang 2024 in Kraft treten. Der Regierungsrat verzichtet auf die Einführung einer allgemeinen Gebührenpflicht. Der Grosse Rat soll wie bisher die Gebühren einzeln festlegen. Im Gesetz soll dieser Grundsatz nun verankert werden.
Der Regierungsrat liess mit Blick auf die materielle und formelle Revision des Gebührenrechts eine umfassende Kosten- und Erlösanalyse ausarbeiten. Das Ergebnis: Die meisten Gebühren decken die bei der Verwaltung entstehenden Kosten nicht.
Fehlbetrag von 140 Millionen Franken
Gesamthaft beträgt der Kostendeckungsgrad 42 Prozent, wie aus dem Bericht hervorgeht. Es geht gemäss Regierungsrat um «eine erhebliche Unterdeckung» von 140 Millionen Franken. Das bedeutet, es fallen in diesem Umfang Kosten an, die nicht über die Gebühren finanziert werden.
«Dieses Ergebnis zeigt, dass der Kanton generell eher zu tiefe Gebühren erhebt und deshalb kein substanzielles Gebührensenkungspotenzial besteht», heisst es.
Eine Beurteilung in den Departementen, der Staatskanzlei und den Gerichten Aargau zeige klar, dass die geltenden Gebührentarife sowohl unter rechtlichen wie auch politischen Gesichtspunkten mehrheitlich angemessen seien. Es bestehe kein Bedarf, die Gebühren zu erhöhen.
Die Rechtsprechung des Bundes bedinge eine Limitierung und führe zu einer Unterdeckungen von mehr als 100 Millionen Franken. Die verbleibenden Gebühren wie Studiengebühren sowie Eintritte bei den kantonalen Museen seien bewusst aus sozial- und wirtschaftspolitischen Gründen nicht auf die Kostendeckung ausgelegt, hält der Regierungsrat fest.
Zudem seien die mit einer weitreichenden Erhöhung der Gebühren verbundenen finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen unerwünscht.
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