Landrat BL Im Baselbiet wird das Gebäudeversicherungsgesetz revidiert

chhi, sda

24.2.2022 - 11:24

Elementarschäden wie beim bei Hochwasser 2016 in Muttenz sind weiterhin durch die Gebäudeversicherung gedeckt. (Archivbild)
Elementarschäden wie beim bei Hochwasser 2016 in Muttenz sind weiterhin durch die Gebäudeversicherung gedeckt. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Baselland sollen neu auch Schäden bei Felssturz und Erdrutsch sowie Schäden von abstürzenden Drohnen und Satelliten versichert sein. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes von 1981 begrüsst.

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Diese Neueinschlüsse sollen ohne Prämienerhöhung erfolgen. Der Landrat ist die Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes (GVG) in erster Lesung diskussionslos und ohne Gegenanträge durchgegangen.

Da künftig in der Versicherung zusätzliche Leitungen inbegriffen seien, müsse mit einem erhöhten Schadensvolumen gerechnet werden, steht im Bericht der vorberatenden Landrats-Kommission. Schon heute würden jedoch solche Versicherungsleistungen «aus Kulanz» ausgerichtet, meinte die Gebäudeversicherung Baselland gegenüber der Kommission.

Weiterhin ausgeschlossen von der Gebäudeversicherung sind Schäden, die durch Maschinen entstehen. So beispielsweise, wenn bei Bauarbeiten ein Erdrutsch entsteht.

Bei der Versicherung von Erdbeben wartet der Kanton auf den Bund, der ein entsprechende Gesetzesänderung plant.

Die Gebäudeversicherung Basel-Landschaft soll ihre Monopolstellung weiter beibehalten. Die Mehrheit der Kantone kennt dieses Modell. Der Kanton sei bislang mit dem Modell gut gefahren, sagte die Kommissionspräsidentin im Landrat. Würde die Monopolstellung aufgehoben, würde dies keineswegs zu tieferen Preisen führen.

Der definitive Beschluss fällt der Landrat erst zu einem späteren Zeitpunkt in der zweiten Lesung.