Coronavirus Im Kanton Aargau mittlerweile zwölf bestätigte Corona-Fälle

SDA

6.3.2020 - 17:09

Im Kanton Aargau haben sich mittlerweile zwölf Personen mit dem Coronavirus infiziert. Auch bei den drei neuen Fällen kann gemäss Behördenangaben vom Freitag die Infektion rückverfolgt werden

Zwei Personen infizierten sich im Umfeld einer im Kanton lebenden Person mit bestätigter Ansteckung, teilten die Kantonsbehörden vor den Medien in Aarau mit. Eine Person habe sich ausserhalb des Kantons angesteckt. Die Betroffenen sind zwischen 24 und 57 Jahre halt, hinzu kommt ein Kind.

Vier infizierte Personen mit mildem Krankheitsverlauf wurden aus dem Spital entlassen und sind nun bei sich zu Hause isoliert. Eine Person konnte das Spital geheilt verlassen. Gemäss Angaben der Kantonsärztin Yvonne Hummel befindet sich derzeit keine angesteckte Person im Spital. Die Betroffenen seien zu Hause in der Quarantäne.

Insgesamt 175 Personen aus dem Umfeld der infizierten Personen sind derzeit unter Quarantäne. Alle Betroffene werden vom Gesundheitswesen des Kantons betreut und begleitet, hiess es weiter.

Im Aargau sprechen die Behörden keine Verfügungen mehr für Quarantänen aus, sondern geben entsprechende medizinische Empfehlungen ab. Die Betroffenen sollen sich während 14 Tagen in Quarantäne begeben. Angehörige sollen zunächst fünf Tage zu Hause bleiben.

Schule findet nach Stundenplan statt

Die Schliessung von Volksschulen sei derzeit keine Thema, sagte Simone Strub, Mediensprecherin des Departements Bildung, Kultur und Sport. Man wolle grundsätzlich, dass die Schule stattfinde. Wer Fieber oder Grippesymptome habe, solle jedoch zu Hause bleiben. Das sei auch bisher so der Fall gewesen.

Das Departement ordnete an, dass Mittelschulen und Berufsschulen bis zum Sommer auf Auslandsreisen verzichten sollen. Das Schlimmste wäre, wenn eine infizierte nicht zurückkehren könnte, hielt Strub fest.

Der Kantonsärztliche Dienst bewilligte bislang 924 Veranstaltungsgesuche. Zehn Gesuche wurden abgelehnt. Eine Bewilligung des Kantons ist für Veranstaltungen mit 150 bis 999 Teilnehmenden notwendig. Ab 1000 Personen gilt das Verbot des Bundes.

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