Shopping Im Kanton Aargau soll ein dritter Sonntagsverkauf stattfinden

ga, sda

3.2.2023 - 14:25

Der Aargauer Regierungsrat unterstützt die Forderung aus dem Parlament, dass die Gemeinden einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf festlegen können. (Symbolbild)
Der Aargauer Regierungsrat unterstützt die Forderung aus dem Parlament, dass die Gemeinden einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf festlegen können. (Symbolbild)
Keystone

Die Aargauer Gemeinden sollen einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf pro Jahr festlegen können. Der Regierungsrat hat sich für die entsprechenden Forderungen von sechs Parteien im Grossen Rat ausgesprochen. Bisher gibt es jeweils im Dezember zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe.

3.2.2023 - 14:25

Man sei bereit, die Möglichkeit eines dritten bewilligungsfreien Sonntagsverkaufs zu schaffen, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag. Dazu müsse das kantonale Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz des Bundes angepasst werden.

Der Regierungsrat will an der bisherigen Regelung festhalten, wonach die Geschäfte an zwei Adventssonntagen ohne besondere Bewilligung geöffnet haben dürfen. Die Gemeinden sollen künftig einen weiteren Verkaufssonntag melden oder beantragen können.

Stimmvolk sagte vor 13 Jahren Nein

Die Gemeinden sollen laut Regierungsrat nicht zu einem dritten Verkaufssonntag verpflichten werden. Es könnten keine bewilligungsfreien Verkaufssonntage beantragt werden, welche auf einen hohen Feiertag fielen (Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Bundesfeiertag und Weihnachten).

Der Regierungsrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Aargauer Volk im Juni 2010 in einer Referendumsabstimmung ein Gesetz mit insgesamt vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen abgelehnt hatte.

Rücksicht auf Regionen nehmen

Grossrätinnen und Grossräte der SVP, FDP; Mitte, SP, Grüne und EVP reichten die Motion ein. Die heutige Praxis schränke die Gemeinden stark ein, heisst es in der Begründung.

Es gebe verschiedene andere regionale oder lokale Besonderheiten, Traditionen und Festivitäten, die ausserhalb der Adventszeit stattfänden und eine ausnahmsweise Sonntagsöffnung der Verkaufsgeschäfte rechtfertige.

Die heutige Situation sei stossend und widerspreche dem Wesen des Kantons Aargau als vielfältiger Kanton der Regionen. Es dürfe nicht sein, dass die Gemeinden in der Ausübung ihrer Kulturen und Traditionen ausgebremst würden.

Gerade für die vielen schützenswerten historischen Kleinstädte im Aargau, die alle gegen ein «Ladensterben» zu kämpfen hätten, seien verkaufsoffene Sonntage für das Überleben der Geschäfte und die Belebung der Innenstädte zwingend notwendig.

ga, sda