Jede zweite Basler Tramhaltestelle wird bei Fristablauf Ende 2023 die Vorgaben des Schweizer Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) nicht ganz erfüllen. Bushaltestellen sind dann laut dem am Dienstag publizierten Statusbericht des Stadtkantons zu 32 Prozent bereit.
Per Ende des vergangenen Jahres beziffert eine Mitteilung der baselstädtischen Regierung den Anteil der hindernisfrei zugänglichen Haltestellen auf 80 Prozent bei den Tram- und Kombihaltestellen sowie auf 90 Prozent bei den Bus-Haltestellen. In den meisten Fällen sei allerdings für mobilitätseingeschränkte Personen noch die Klapprampe nötig.
Klapprampen seien nach BehiG als «vorübergehende Ersatzlösung» noch zulässig; im Prinzip verlange das Bundesgesetz jedoch autonomen Zugang. Die Umsetzungsfrist läuft Ende 2023 ab.
Mit Synergien Kosten sparen
Bis dann will die Regierung weitere 32 Prozent der kantonalen Tram- und kombinierten sowie 29 Prozent der Bushaltestellen BehiG-konform umbauen. Zähle man die Nutzung per Klapprampe mit, seien per Ende 2023 rund 90 Prozent der Tram- und kombinierten Haltestellen sowie 96 Prozent der Bushaltestellen zugänglich.
Der Statusbericht zuhanden des Grossen Rates erläutert nun die Priorisierung. «Nach Möglichkeit» sollen die ÖV-Haltestellen im Rahmen von Erhaltungs- oder Umgestaltungsprojekten mit hohen Haltekanten BehiG-konform umgestaltet werden. So könne man Synergien nutzen, Kosten sparen und Beeinträchtigungen minimieren.
Sehr hohe Bedeutung hätten etwa Haltestellen in der Nähe von Spitälern und mit Umsteigemöglichkeiten auf die Bahn; solche würden nun gegenüber der bisherigen Erhaltungsplanung vorgezogen. Der Rest werde «zwar nach Ablauf der gesetzlichen Frist, aber innerhalb eines absehbaren Zeitraumes» bundesrechtskonform umgebaut.
Pendente Grossprojekte
Haltestellen mit hoher Bedeutung sollen bis 2026 für autonomen Zugang umgebaut werden, solche mit mittlerer Bedeutung bis 2028. Von den übrigen Haltestellen will die Regierung die weniger wichtigen erst am Ende derer Lebensdauer umbauen. Überdies stünden einzelne nicht konforme Haltestellen im Zusammenhang mit Grossprojekten, die politisch noch hängig sind.
Per Ende 2028 stellt die Regierung in ihrem Statusbericht somit 98 Prozent Zugänglichkeit für Tram- und kombinierte Haltestellen sowie volle Konformität bei Bushaltestellen in Aussicht.
Im Weiteren kündigte die Regierung an, dass die wenig genutzten und sehr nahe beieinander liegenden Tramhaltestellen Bernerring und Laupenring im Zuge von Erhaltungsmassnahmen zusammengelegt werden sollten.
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