Ein Mann aus Kamerun muss die Schweiz verlassen, obwohl er als Kind hierher kam, seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz lebt und eine Schweizer Freundin hat. Das hat das bernische Verwaltungsgericht entschieden und damit eine Wegweisung der Berner Behörden bestätigt.
Die kantonale Polizei- und Militärdirektion (POM) habe im vergangenen Jahr zu Recht von einer nicht gelungenen Integration gesprochen, steht im Urteil, das am Freitag veröffentlicht wurde. Der Kameruner sei 2015 wegen Raubes unter Offenbarung besonderer Gefährlichkeit und anderen Gesetzesverstössen zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt worden.
Immer wieder sei er straffällig geworden, so dass weitere Straftaten nicht ausgeschlossen seien, und der Mann habe hohe Schulden. Bis August 2018 habe er Sozialhilfe von über 200'000 Franken bezogen.
Die POM habe richtigerweise erkannt, dass in diesem Fall das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung grösser sei als das private Interesse des Mannes an einem Verbleib in der Schweiz, schreibt das Gericht weiter.
Schwierig aber zumutbar
Der Kameruner und seine Freundin wohnten noch kein Jahr zusammen. Sie hätten keine gemeinsamen Kinder und eine Heirat stehe nicht unmittelbar bevor.
In Kamerun habe der Mann Verwandte. Er beherrsche die dortige Sprache und habe «die prägenden Abschnitte seiner Kindheit» in diesem Land verbracht. Auch stehe die allgemeine Lage in Kamerun – jedenfalls im Gebiet, aus dem der Mann stammt – einer Rückkehr nicht entgegen.
Eine von einem Schweizer Psychiater diagnostizierte posttraumatische Belastungsstörung könne der Mann auch in Kamerun behandeln lassen. Diese Störung erlitt der Mann laut dem Urteil wegen Missbrauchs und Misshandlung durch seinen Vater.
Für das Verwaltungsgericht ist die Rückkehr des Mannes nach Kamerun letztlich «zwar mit einigen Schwierigkeiten verbunden, insgesamt aber zumutbar». Es hat die Beschwerde des Mannes gegen den Ausweisungsentscheid der POM abgewiesen und dem Kameruner eine neue Ausreisefrist gesetzt.
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