Kaminfeger Kaminfeger-Monopol soll im Aargau fallen

SDA

9.4.2020 - 09:21

m Kanton Aargau soll das Kaminfeger-Monopol abgeschafft werden. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die entsprechenden Revision des Brandschutzgesetz zugestellt. Ein erster Anlauf zur Abschaffung des Monopols war vor sieben Jahren im Parlament gescheitert.

Wer ein Meisterdiplom als Kaminfegerin oder Kaminfeger oder eine vergleichbare Ausbildung hat, soll sich künftig bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) eintragen lassen und ist dann berechtigt, den Beruf auf dem gesamten Kantonsgebiet auszuüben.

Den Gemeinden, Kaminfegerpersonen und Eigentümerinnen und Eigentümern von wärmetechnischen Anlagen würden im Gesetzesentwurf mehr Freiheiten zugestanden, ohne die wichtigen Anliegen des Brandschutzes und der Luftreinhaltung ausser Acht zu lassen, hält der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft fest.

Im März 2013 hatte der Grosse Rat die Vorlage zur Revision des Brandschutzgesetzes versenkt. Auf Antrag der FDP war das Parlament damals nicht auf das Geschäft eingetreten. Es bestand die Angst, dass auch ausländische Kaminfeger die Aargauer Kamine russen könnten.

Lockerungen bei Kontrollanforderung

Im zweiten Anlauf will der Regierungsrat weitere Anforderungen an das Kaminfegerwesen lockern. Abnahmekontrollen und periodische Kontrollen sollen nicht mehr bei allen Gebäuden Pflicht sein. Sie sollen grundsätzlich nur noch bei einem erhöhten Gefahrenpotenzial vorgenommen werden, beispielsweise bei Spitälern oder grossen Einkaufszentren.

So könnten die personellen Ressourcen für die Kontrolltätigkeit gemäss Regierungsrat risikospezifisch eingesetzt werden. Auch die systematische Kontrolle sämtlicher wärmetechnischer Anlagen sei aufgrund von Änderungen der Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» heute nicht mehr angebracht, schreibt der Regierungsrat weiter.

Zudem habe die technische Entwicklung zu einer erheblichen Verbesserung der Sicherheit von Wärme- und Abgasanlagen geführt. Die überwiegende Anzahl der wärmetechnischen Anlagen unterlägen einer Zertifizierungspflicht. Hingegen sei die sogenannte «Rohbaukontrolle» nach wie vor Pflicht. Bevor die wärmetechnischen Anlagen verputzt würden, müsse vorgängig der korrekte Einbau kontrolliert werden.

Feuerverbote im Sommer

Der Regierungsrat will auch klar regeln, welche Gemeinwesen und Behörden bei einem heissen und trockenen Sommer ein Feuerverbot anordnen können. Er schlägt vor, dass die Abteilung Bevölkerungs- und Zivilschutz im Departement Gesundheit und Soziales (DGS) zuständig ist. Den Gemeinden soll wie bisher das Recht zukommen, kantonale Verbote zu verschärfen oder eigene zu erlassen.

Zurück zur Startseite

SDA