Nordschweiz Kanton Aargau plant dritten bewilligungsfreien Sonntagsverkauf

ga, sda

5.1.2024 - 09:29

Das Aargauer Kantonsparlament will, dass die Gemeinden einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf festlegen können. (Symbolbild)
Das Aargauer Kantonsparlament will, dass die Gemeinden einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf festlegen können. (Symbolbild)
Keystone

Die Aargauer Gemeinden sollen einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf pro Jahr festlegen können. Der Regierungsrat hat nach einem Beschluss des Kantonsparlaments die Änderung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht am Freitag in die Anhörung geschickt.

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Der Grosse Rat überwies im April die entsprechende Motion mit 95 zu 37 Stimmen. Grossrätinnen und Grossräte der SVP, FDP, Mitte, SP, Grüne und EVP hatten die Motion eingereicht. Die heutige Praxis schränke die Gemeinden stark ein, hiess es. Grüne und EVP sowie Teile der SP lehnten die Motion ab.

Gemäss Regierungsrat sollen die Geschäfte weiterhin an zwei Adventssonntagen ohne besondere Bewilligung geöffnet haben dürfen. Der Regierungsrat legt diese Daten fest.

Mit der Gesetzesänderung soll dem Bedürfnis entsprochen werden, wegen regionaler Anlässe einen Sonntagsverkaufstag auch ausserhalb der Adventszeit bestimmen zu können, wie der Regierungsrat festhält. So könne dieser bewilligungsfreie Verkaufstag auf einen beliebigen Sonntag festgelegt werden.

Ausgenommen davon sollen der Bundesfeiertag, die in der jeweiligen Gemeinde geltenden kantonalen Feiertage und die Adventszeit sein. Die geplante Regelung lasse grundsätzlich mehr Raum für eine flexiblere Lösung, die auf die Verhältnisse der Regionen und einzelner Wirtschaftsräume zugeschnitten ist. Die Anhörung bei Parteien und Verbänden dauert drei Monate.

Stimmvolk sagte vor 13 Jahren Nein

Die Gemeinden sollen laut Regierungsrat nicht zu einem dritten Verkaufssonntag verpflichtet werden. Es könnten keine bewilligungsfreien Verkaufssonntage beantragt werden, welche auf einen hohen Feiertag fielen (Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Bundesfeiertag und Weihnachten).

Das Aargauer Volk hatte im Juni 2010 in einer Referendumsabstimmung ein Gesetz mit insgesamt vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen abgelehnt.