Coronavirus – Aargau Kanton Aargau weist auf knappe Laborkapazitäten hin

mk, sda

16.3.2021 - 12:52

Die Laborkapazitäten sind laut dem Kanton Aargau schweizweit sehr knapp. (Symbolbild)
Die Laborkapazitäten sind laut dem Kanton Aargau schweizweit sehr knapp. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Aargau hat den Entscheid des Bundesrates, die Corona-Teststrategie auszuweiten, begrüsst. Gleichzeitig wies der Kanton darauf hin, dass die Kapazitäten der Labore sehr knapp seien.

Keystone-SDA, mk, sda

Bis flächendeckend wiederholt getestet werden könne, dauere es noch länger, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Dienstag mit. Der limitierende Faktor seien die maximalen Laborkapazitäten für die Auswertung von Tests. Es sei davon auszugehen, dass im Aargau pro Woche rund 100'000 Tests in Schulen und Heimen und mindestens noch einmal so viele in Unternehmen durchzuführen seien.

Der Bundesrat hatte die Ausweitung der Teststrategie am vergangenen Freitag beschlossen. Seit diesem Montag übernimmt der Bund die Kosten für Schnelltests auch bei Personen ohne Symptomen. Jede Person soll zudem monatlich fünf Selbsttests beziehen können, sobald diese in verlässlicher Form zur Verfügung stehen.

Schliesslich sollen Unternehmen und Schulen kostenlos sogenannte Pool-Tests durchführen können, bei denen mehrere Personen in einem ersten Schritt zusammen getestet werden. Bei einem positiven Resultat werden sie dann in einem zweiten Schritt einzeln getestet. Der Kanton Aargau sehe den Entscheid des Bundesrates als wichtigen Pfeiler der Pandemiebekämpfung, hiess es in der Mitteilung des DGS.

Aargauer Pilotprojekt bis Ende März

Seit dem 3. März lässt der Kanton im Rahmen eines Pilotprojekts Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Schulen, einem Pflegezentrum und einer Betreuungsinstitution wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Pilotprojekt dauert bis Ende März.

Anschliessend will der Kanton das Hauptprojekt lancieren. In dessen erster Phase sollen weitere Schulen und Einrichtungen im Betreuungswesen ins wiederholte, freiwillige Testen einbezogen werden. In der zweiten Phase sollen Unternehmen hinzukommen. In den Phasen drei und vier sind dann auch – ebenfalls freiwillige – Selbsttests vorgesehen, wie das DGS weiter schrieb.