Datenschutz Kanton Solothurn: Alte Daten müssen gelöscht werden

SDA

17.6.2019 - 12:04

Behördenstellen im Kanton Solothurn löschen alte Daten nicht genug konsequent. Das stellt die kantonale Beauftragte für Information und Datenschutz fest. Die Behörden müssen nun Löschkonzepte erarbeiten.

Die Vernichtung der Daten, die für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt würden, sei gesetzlich vorgeschrieben und ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes, heisst es im am Montag veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2018 der Beauftragten für Information und Datenschutz (IDSB).

Die Löschung müsse insbesondere auch bei Datenbearbeitungen, welche an Dritte ausgelagert würden, sichergestellt sein. Deshalb empfahl die Beauftragte zusätzlich, die Datenlöschung in den jeweiligen Outcoursingverträgen zu regeln.

Altes Baugesuch im Internet

Ein konkreter Fall wird im Jahresbericht beschrieben. So wandte sich eine Person an die Datenschutzbeauftragte, weil er feststellte, dass ein mehrere Jahre zurückliegendes Baugesuch noch im Internet publiziert ist. Auch die Wohnadresse war in der Publikation angegeben.

Die Gemeinden müssen die Baugesuche während einer bestimmten Frist publizieren, wie die IDSB erläutert. Während dieser Zeit seien die Baugesuche öffentlich. Nach Ablauf der Frist entfalle die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung.

Die betroffene Person könne von der Gemeinde verlangen, das Baugesuch von der Website zu löschen. Die Durchsetzung dieses Anspruchs erwies sich im konkreten Fall gemäss IDSB als aufwändig. Zwar war die Gemeinde bereit, die Information zu löschen.

Faktisch hatte nicht die Gemeinde die Information auf einer Website publiziert, sondern eine von der Gemeinde als amtliches Publikationsorgan bezeichnete Zeitung. Die Gemeinde forderte die Zeitung auf, die Information zu löschen.

Diese war aber erst nach Rücksprache mit der IDSB bereit, das Baugesuch vom Internet zu löschen. Die tatsächliche Löschung verzögerte sich sodann nochmals aufgrund von technischen Problemen.

Schutz der Privatadresse wichtig

Die IDSB weist im Tätigkeitsbericht auf die Bedeutung des Schutzes der privaten Wohnadresse hin. Die Wohnadresse gehöre zwar nicht zum Katalog der besonders schützenswerten Personendaten, dennoch sei es für viele Personen ein grosses Bedürfnis, dass ihre private Wohnadresse nicht öffentlich gemacht werde.

Leider könne es vorkommen, dass Personen aufgrund ihrer beruflichen, politischen oder einer anderen Tätigkeit beschimpft oder bedroht würden. Für diese Personen sei es besonders wichtig, dass Behörden ihre Privatadresse nicht bekannt geben würden.

Immer mehr Arbeit

Im vergangenen Jahr suchten Private und Behörden in 311 Fällen den Rat der Solothurner Beauftragten für Information und Datenschutz – das sind 70 Fälle mehr als 2017 und so viele wie noch nie.

Wie bisher stammten zwei Drittel der Fragen von Behörden sowie ein Drittel von Bürgerinnen und Bürgern. Die Sensibilisierung für Datenschutzthemen nehme bei der Bevölkerung und bei den Behörden zu, hiess es.

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