Coronavirus – Solothurn Kanton Solothurn lockert Besuchsverbot in den Spitälern

SDA

5.6.2020 - 09:54

In Solothurner Spitälern sind ab Samstag grundsätzlich wieder Besuche möglich. Allerdings müssen die Spitäler ein Besuchskonzept ausarbeiten und für die Besucherinnen und Besucher gelten einige Regeln.

So dürfen sich nie gleichzeitig mehr als zwei Besucher in einem Mehrbettzimmer aufhalten, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Die Kantonsbehörden empfehlen, die Besuche zeitlich zu beschränken, beispielsweise auf 30 bis 60 Minuten pro Tag. Für die Besucher gilt eine Maskenpflicht.

Die Solothurner Behörden bitten zudem Angehörige von Patienten, welche weniger als vier Tage lang im Spital liegen, auf Spitalbesuche zu verzichten.

Die Spitäler müssen dafür sorgen, dass die Besucher namentlich bekannt sind. So könnten diese bei einer allfälligen Infektion nachträglich identifiziert werden. Ihre Besuchskonzepte müssen die Spitäler bis zum 15. Juni dem kantonalen Gesundheitsamt vorlegen.

Seit dem 16. März gilt in den Solothurner Spitälern ein Besuchsverbot. Die Lockerung beschlossen die Kantonsbehörden aufgrund der sinkenden Infektionszahlen.

Zurück zur Startseite