Im Kanton Aargau können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei den eidgenössischen Wahlen am 20. Oktober nicht per E-Voting mitbestimmen. Der Regierungsrat nennt logistische Gründe – wie die Partnerkantone Genf, Bern und Luzern.
Der Kanton Genf verzichtet als Betreiber des vom Aargau genutzten E-Voting-Systems auf dessen Einsatz bei den eidgenössischen Wahlen, wie die Aargauer Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Der Kanton könne den registrierten Auslandschweizer-Stimmberechtigten daher kein E-Voting anbieten.
Der Bundesrat verschob den Entscheid zur Bewilligung von E-Voting für die Wahlen vom 20. Oktober von Ende Juni auf Mitte August. Dies führe dazu, dass die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten nicht in der erforderlichen Qualität getroffen werden könnten, hält die Staatskanzlei fest.
Zukunft des E-Votings ungewiss
Der Regierungsrat will sich in den nächsten Monaten mit der Frage befassen, wie es mit dem E-Voting im Aargau nach der Einstellung des Genfer Systems weitergehen soll. Man werde bei der Beantwortung der Mitte Mai im Grossen Rat eingereichten Motion, die ein Moratorium für E-Voting im Kanton verlangt, zu dieser Frage Stellung nehmen.
Der Kanton Aargau führt seit 2010 E-Voting-Urnengänge für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons durch. Rund zwei Drittel der registrierten Auslandschweizer gaben jeweils ihre Stimmen per E-Voting ab. Rund 10'000 Auslandschweizer sind im Aargau registriert; bei der letzten eidgenössischen Abstimmung im Mai lag die Beteiligung bei 27,4 Prozent.
Seit 2017 nutzt der Aargau das E-Voting-System des Kantons Genf. Dieser hatte Ende 2018 den Aargau und die weiteren Vertragskantone informiert, dass er auf Ende Februar 2020 das Programm wegen knapper finanzieller und personeller Ressourcen nicht mehr weiterführen will. Der Genfer Staatsrat entschied nun, das E-Voting-System per sofort einzustellen.
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