Coronavirus – Aargau Keine Ausfallentschädigung für öffentlich-rechtliche Krippen

ga, sda

1.10.2021 - 10:11

Kein Geld: Der Aargauer Regierungsrat verzichtet auf die Ausschüttung von Ausfallentschädigungen für öffentlich-rechtliche Institutionen der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung für die Zeit des Lockdowns im Jahr 2020. (Symbolbild)
Kein Geld: Der Aargauer Regierungsrat verzichtet auf die Ausschüttung von Ausfallentschädigungen für öffentlich-rechtliche Institutionen der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung für die Zeit des Lockdowns im Jahr 2020. (Symbolbild)
Keystone

Die öffentlich-rechtlichen Kinderbetreuungs-Institutionen im Kanton Aargau erhalten für die Zeit des Lockdowns im Jahr 2020 keine finanzielle Ausfallentschädigung. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Die Institutionen erhielten bereits Geld von Gemeinden, öffentlichen Trägern und Kirchen.

Keystone-SDA, ga, sda

Die öffentlich-rechtliche Institutionen seien im Gegensatz zu privatrechtlichen nicht in ihrer Existenz gefährdet, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit. Die ausfallenden Elternbeiträge hätten bei öffentlich-rechtlichen Institutionen keinen Zusammenfall des Angebots der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung verursacht.

Das Bundesparlament hatte in der Frühjahrsession das Covid-19-Gesetz dahingehend geändert, dass der Bund diejenigen Kantone entschädigt, die den durch die öffentliche Hand betriebenen Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Ausfallentschädigungen gewähren oder gewährt haben.

Im Aargau sind die öffentlich-rechtlichen Institutionen im Gegensatz zu anderen Kantonen in der Minderheit. Öffentlich-rechtliche Angebote der Kinderbetreuung würden zum Beispiel von der Gemeinde oder der Schule angeboten oder mittels einer Vereinsstruktur mit einer Defizitgarantie der Gemeinde betrieben.

Im Kanton Aargau existieren in einigen Gemeinden Mittagtische oder Tagesstrukturen, die so betrieben werden, während Kindertagesstätten dieser Art selten sind.

Millionen für private Institutionen

Der Bundesrat hatte bereits im Mai 2020 entschieden, die privatrechtlichen Institutionen der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung für diese Einbussen zu entschädigen. Damit wollte er die Eltern von den Kosten nicht in Anspruch genommener Leistungen entlasten.

Betroffene Institutionen konnten allfällige finanzielle Einbussen durch nicht beglichene Beiträge ausgleichen und bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zurückerstatten. Der Kanton Aargau hat bis Ende September 2020 insgesamt 5,8 Millionen Franken an privatrechtliche Aargauer Institutionen ausbezahlt.