Bundesgericht Keine Bewilligung für Umnutzung von Fitness- zu Sexbetrieb

SDA

30.6.2020 - 12:00

Ein unbewilligter Sexbetrieb im Kanton Basel-Stadt muss nach dem Urteil des Bundesgerichts schliessen. (Symbolbild)
Ein unbewilligter Sexbetrieb im Kanton Basel-Stadt muss nach dem Urteil des Bundesgerichts schliessen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/AP/FRANKA BRUNS

Das Bauinspektorat des Kantons Basel-Stadt hat zu Recht keine nachträgliche Baubewilligung für die Umnutzung eines Fitnessclubs in einen Sexbetrieb erteilt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Nun muss der Betrieb schliessen.

Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest, dass der Betrieb nicht zonenkonform sei. Zudem würden die Lärmbestimmungen nicht eingehalten. Weitere Rügen wies das Bundesgericht ebenfalls ab.

Ursprünglich hatte das Bauinspektorat Ende 2008 in einem Hinterhaus einen Fitnessclub mit Restaurationsbetrieb bewilligt. Später genehmigte die Behörde sowohl eine Namensänderung in «Sauna-Club FKK» als auch gewisse bauliche Anpassungen.

Im August 2012 erliess das Bauinspektorat dann eine Verfügung. Es habe festgestellt, dass der Fitnessclub als Sexbetrieb genutzt werde und untersage die Weiterführung des Geschäfts an diesem Standort. (Urteil 1C_538/2019 vom 20.5.2020)

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