Coronavirus – Aargau Keine freie Impfstoffwahl für Booster im Kanton Aargau

ga, sda

5.1.2022 - 13:43

Für die Auffrischimpfung kommt bei Personen, die älter als 30 Jahre sind, im Kanton Aargau der Moderna-Impfstoff zur Anwendung. Das gilt auch für Personen, die zuvor die Grundimmunisierung mit Pfizer/BioNTech erhielten.  (Symbolbild)
Für die Auffrischimpfung kommt bei Personen, die älter als 30 Jahre sind, im Kanton Aargau der Moderna-Impfstoff zur Anwendung. Das gilt auch für Personen, die zuvor die Grundimmunisierung mit Pfizer/BioNTech erhielten. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau können Personen, die eine Auffrischimpfung gegen Corona wünschen, den Impfstoff weiterhin nicht frei wählen. Personen über 30 Jahre erhalten den Moderna-Impfstoff verabreicht. Der Impfstoff Pfizer/BioNTec wird gemäss Kantonsbehörden für unter 30-Jährige verwendet.

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Der Grund für dieses Vorgehen sei ein Mengenproblem, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Mittwoch mit. Der Kanton erhalte im Januar nach derzeitigem Planungsstand rund 99'000 Impfdosen von Pfizer/BioNTech.

In diesem Monat könnten jedoch bereits 140'000 Personen unter 30 Jahren eine Auffrischimpfung erhalten. Fragen alle diese Personen die Impfung nach, bestünde ein Mengenproblem, wie das DGS festhält.

Deshalb stehe der Pfizer/BioNTech-Impfstoff für die rund 90'000 Personen über 30 Jahren nicht zur Verfügung. Es sei für alle Personen, die eine Auffrischimpfung wünschten, in jedem Fall genügend Impfstoff verfügbar.

Das Vorgehen steht gemäss DGS im Zusammenhang mit einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und einem absehbaren Nachfrageüberschuss beim Impfstoff von Pfizer/BioNTech. Das gelte auch für Auffrischimpfungen.

Daher kommt im Januar für Personen, die älter als 30 Jahre sind, in erster Linie der Moderna-Impfstoff für die Auffrischimpfung zum Einsatz – auch bei Personen, die zuvor die Grundimmunisierung mit Pfizer/BioNTech erhalten haben. Dies sei in der Empfehlung der EKIF als so genannte Kreuzimpfung ebenfalls vorgesehen. Eine Kreuzimpfung ist nach Empfehlung der EKIF möglich. Die Kreuzimpfung ist laut DGS sicher und sinnvoll.

Im Gespräch mit dem Bund

Um künftig eine Impfung mit Pfizer/BioNTech in Ausnahmefällen auch über 30-jährigen Personen zu ermöglichen, ist der Kanton Aargau nach eigenen Angaben mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Gespräch.

Die Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe des BAG und der EKIF halte gestützt auf Sicherheitsdaten aus internationalen Myokarditis-Meldeanalysen fest, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Personen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Moderna leicht häufiger beobachtet worden seien als nach der Impfung mit Pfizer/BioNTech.