Coronavirus – Baselland Keine Testpflicht mehr für Baselbieter Spitalpersonal

yedu, sda

10.5.2022 - 14:45

Im Kanton Baselland gilt für das Spitalpersonal keine Corona-Testpflicht mehr. (Symbolbild)
Im Kanton Baselland gilt für das Spitalpersonal keine Corona-Testpflicht mehr. (Symbolbild)
Keystone

Mitarbeitende in Baselbieter Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Behinderteninstitutionen müssen sich ab Mittwoch nicht mehr regelmässig auf das Coronavirus testen lassen. Auch gilt die teilweise Maskenpflicht für Besuchende und Mitarbeitende nicht mehr. Der Kanton Baselland hebt die dazugehörige Verordnung auf.

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Der Kantonsärztliche Dienst sei zum Schluss gekommen, dass diese Massnahmen aufgrund der stark gesunkenen 7-Tage-Inzidenz und der gesunkenen Zahl der Hospitalisierungen aufgehoben werden könnten, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit.

Von Mitte März bis Anfang Mai haben im Kanton Baselland die Fallzahlen von täglich mehr als 1500 auf weniger als 100 abgenommen. Zudem sank die Zahl der wöchentlichen Hospitalisierungen in diesem Zeitraum von über 50 auf unter 10.

Der Kanton Baselland hatte auch nach der Aufhebung der vom Bund verfügten Schutzmassnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 Ende März an der Test- und Maskenpflicht in den Gesundheitsinstitutionen festgehalten. Damit wollte der Kanton die besonders vulnerablen Personengruppen schützen.