Abstimmung Komitee für Aargauer Energiegesetz lanciert Abstimmungskampf

SDA

12.8.2020 - 13:37

GLP-Nationalrat Beat Flach macht sich als Präsident des Verbandes AEE Suisse Aargau für das neue Aargauer Energiegesetz stark. (Archivbild)
GLP-Nationalrat Beat Flach macht sich als Präsident des Verbandes AEE Suisse Aargau für das neue Aargauer Energiegesetz stark. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Ein Ja zum Aargauer Energiegesetz am 27. September ermögliche mehr Klimaschutz, mehr Sicherheit und mehr Arbeitsplätze in der Region: Mit diesen Argumenten hat das Pro-Komitee am Mittwoch an einer Medienkonferenz in Aarau seine Abstimmungskampagne gestartet. Im Komitee vertreten sind SP, FDP, CVP, Grüne, Grünliberale, EVP und BDP sowie Verbände und Unternehmen.

Wenn weniger Erdöl verbraucht werde, sinke die Abhängigkeit vom Ausland und es gebe mehr regionale Versorgung, teilte das Komitee mit. Das sei wichtig für das Aargauer Gewerbe.

Mit dem neuen Gesetz werde im Gebäudebereich Energie gespart und diese vermehrt erneuerbar hergestellt. Die Technologien für die Nutzung von Sonne, Holz und Umweltwärme seien bereits bestens bewährt, hiess es.

Angeführt wird das Komitee vom Verband AEE Suisse Aargau. Dieser vereint Vertreterinnen und Vertreter der Aargauer Wirtschaft, die sich für erneuerbare Energien und Energieeffizienz engagieren. Die Kampagne steht unter dem Motto «weil wir lieben, wo wir leben».

Neue Vorschriften für Aargauer Hauseigentümer

Der Grosse Rat hatte Anfang März das Energiegesetz mit 80 zu 50 Stimmen gutgeheissen. Neben der SVP-Fraktion lehnten damals auch die Grünliberalen das Gesetz ab, weil es ihnen zu wenig weit ging. Die Grünliberalen sind jedoch mittlerweile ins Ja-Lager gewechselt.

Das Energiegesetz sieht zahlreiche Vorgaben für Eigentümer von Liegenschaften vor. So sollen Elektroboiler in Wohnbauten bis in 15 Jahren durch energieeffizientere Anlagen ersetzt oder ergänzt werden.

Im Gesetz steht auch, dass Neubauten mit einer Anlage zur Elektrizitätserzeugung – wie einer Solaranlage – errichtet werden sollen, um den Energiebedarf teilweise selbst zu decken. Wenn der Hauseigentümer keine eigene Anlage bauen will, kann er sich an einer anderen im Kanton beteiligen.»

Zulässig bleiben Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen. Es muss jedoch der Nachweis erbracht werden, dass keine Heizung mit geringem CO2-Ausstoss zur Verfügung steht, die auch wirtschaftlich tragbar ist. 

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