Kantonale Abstimmung AG Komitee startet Abstimmungskampf gegen Aargauer Energiegesetz

SDA

20.8.2020 - 16:17

Hansjörg Knecht, SVP-Ständerat und Präsident des Hauseigentümerverbandes Aargau, kämpft gegen das Energiegesetz. (Archivbild)
Hansjörg Knecht, SVP-Ständerat und Präsident des Hauseigentümerverbandes Aargau, kämpft gegen das Energiegesetz. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Aargauer Energiegesetz verteuere das Wohnen und nutze der Umwelt denkbar wenig: Mit diesen Argumenten hat das Nein-Komitee am Donnerstag seine Kampagne zur Abstimmung am 27. September lanciert. Im Komitee vertreten sind Politiker von SVP, FDP und Jungfreisinnigen sowie der Hauseigentümerverband.

Sie sind überzeugt, dass das Energiegesetz zu mehr Bürokratie führt, die Hauseigentümer bevormundet und den Haushalten «unnötige Mehrkosten» aufbürdet. Diese Verteuerung des Wohnens treffe Mieter und Eigenheimbesitzer gleichermassen, schrieb das Komitee in seiner Medienmitteilung.

Man befürworte den CO2-armen Einsatz von Ressourcen und Energie. Für diesen seien jedoch in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem eigenverantwortlichen Handeln zuständig. So würden die Gebäude schweizweit heute über 28 Prozent weniger CO2 ausstossen als noch 1990.

Mit dem Gesetz hätten die Hauseigentümer bei der Wahl der Energieträger keine Freiheit mehr, hiess es weiter. Damit werde der Schutz des Eigentums infrage gestellt und das Wohnen verteuert.

Grosser Rat sagte Ja zum Gesetz

Der Grosse Rat hatte Anfang März das Energiegesetz mit 80 zu 50 Stimmen gutgeheissen. Neben der SVP-Fraktion lehnten damals auch die Grünliberalen das Gesetz ab, weil es ihnen zu wenig weit ging. Die Grünliberalen sind jedoch mittlerweile ins Ja-Lager gewechselt.

Das Energiegesetz sieht zahlreiche Vorgaben für Eigentümer von Liegenschaften vor. So sollen Elektroboiler in Wohnbauten bis in 15 Jahren durch energieeffizientere Anlagen ersetzt oder ergänzt werden.

Im Gesetz steht auch, dass Neubauten mit einer Anlage zur Elektrizitätserzeugung – wie einer Solaranlage – errichtet werden sollen, um den Energiebedarf teilweise selbst zu decken. Wenn der Hauseigentümer keine eigene Anlage bauen will, kann er sich an einer anderen im Kanton beteiligen.

Zulässig bleiben Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen. Es muss jedoch der Nachweis erbracht werden, dass keine Heizung mit geringem CO2-Ausstoss zur Verfügung steht, die auch wirtschaftlich tragbar ist. Dabei werde der Begriff der wirtschaftlichen Tragbarkeit im Gesetz nicht einmal abschliessend definiert, kritisieren die Gegner.

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