Grosser Rat BS Kommission beantragt Fristverlängerung für «Basel baut Zukunft»

scmi, sda

16.2.2024 - 10:52

Die von der Initiative "Basel baut Zukunft" geforderten Vorgaben für den Wohnungsbau betreffen zum Beispiel das geplante Stadtquartier "Klybeck Plus" auf einem ehemaligen Industrieareal im Kleinbasel. (Archivbild)
Die von der Initiative "Basel baut Zukunft" geforderten Vorgaben für den Wohnungsbau betreffen zum Beispiel das geplante Stadtquartier "Klybeck Plus" auf einem ehemaligen Industrieareal im Kleinbasel. (Archivbild)
Keystone

Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) beantragt dem Grossen Rat eine Fristverlängerung für die Volksinitiative «Basel baut Zukunft». Die Frist zur Behandlung im Parlament soll mit Einverständnis des Initiativkomitees bis zum 26. Juni verlängert werden. Die Volksabstimmung soll entsprechend am 24. November stattfinden, wie die BRK am Freitag mitteilte.

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«Ziel ist es, einen Kompromiss zu finden, der möglichst breit abgestützt ist, um Rechtssicherheit bewirken zu können und dadurch Basel wieder attraktiver zu machen für Investoren», sagte BRK-Präsident Michael Hug (LDP) gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zu den Gründen der beantragten Fristverlängerung.

Die im Jahr 2020 eingereichte Initiative verlangt, dass die Kantonsverfassung mit Vorgaben zu den Transformationsarealen versehen wird. So sollen mindestens 50 Prozent der Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan gemeinnützig im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. Dies würde zum Beispiel das neue Stadtquartier «Klybeck Plus» oder die Arealentwicklung «Dreispitz Nord» betreffen.

Initianten noch nicht zufrieden mit Gegenvorschlag

Die Basler Regierung legte Ende Juni 2023 einen Gegenvorschlag vor. Dieser sieht unter anderem vor, dass mindestens 33 Prozent der Wohnfläche gemeinnützig in Kostenmiete vermietet werden müssen. Im Gegensatz zur Initiative will die Regierung dies nicht auf Verfassungs-, sondern auf Gesetzesebene verankern.

Das Initiativkomitee will erst über einen allfälligen Rückzug der Initiative entscheiden, wenn diese im Grossen Rat behandelt wird. Wie das Komitee im November auf seiner Webseite mitteilte, ist es kompromissbereit, erwartet aber von der BRK, dass diese den Gegenvorschlag der Regierung «verbessert». Somit ist es nun an der Kommission, einen Kompromiss auszuarbeiten, mit dem sowohl die Initianten- wie auch die Investorenseite leben können.