Grosser Rat BSKommission knapp für neue Fachstelle bei Basler Kantonspolizei
yedu, sda
23.4.2021 - 12:38
Die vorberatende Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates erteilt der geplanten Fachstelle für Bedrohungsmanagement bei der Kantonspolizei Basel-Stadt grünes Licht. Sie spricht sich allerdings mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung nur knapp für eine Teilrevision des Polizeigesetzes aus und schlägt Änderungen vor.
yedu, sda
23.04.2021, 12:38
SDA
Die JSKK heisst die wiederkehrenden Kosten für die Fachstelle von 1,6 Millionen Franken gut, wie sie am Freitag mitteilte.
Für die Fachstelle Bedrohungsmanagement sind 700 Stellenprozente für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Polizei, Psychologie und Sozialarbeit vorgesehen. Geplant ist eine Kooperation mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel. Die Fachstelle soll sich mit Amts-und Behördenmitgliedern, Fachpersonen aus Sozial-und Gesundheitswesen, Bildungsinstitutionen, Mitarbeitenden von Beratungs-und Opferhilfestellen austauschen.
Im Zentrum des Bedrohungsmanagements steht die Verhinderung von zielgerichteter Gewalt vorab im Bereich von Häuslicher Gewalt, Gewalt aufgrund psychischer Störungen und gewaltbereitem Extremismus. Das Bedrohungsmanagement soll sowohl der gefährdenden wie der gefährdeten Person Unterstützung anbieten.
Die Vorlage war in der Kommission, die an zehn Sitzungen darüber beraten hatte, gemäss Mitteilung äusserst umstritten. So seien deutliche Bedenken geäussert worden, weil sich das Bedrohungsmanagement im sensiblen präventiven Bereich bewege – also dort, wo erst eine mögliche Gefährdung, aber explizit noch keine Straftat vorliege. Eine Minderheit kritisierte, dass damit der polizeiliche Grundauftrag zu stark ausgeweitet werde.
Eine Mehrheit war hingegen der Ansicht, dass das Ziel der Vorlage, schwere Straftaten zu verhindern und potentielle Opfer zu schützen, ohne das nötige Vertrauen in Polizei, Behörden und Institutionen nicht erreicht werden könne.
Daten nach acht Jahren löschen
Besonders auf Kritik stiess, dass die Fachstelle im sozialen Umfeld von potentiellen Tätern ohne deren Wissen und Einverständnis Auskünfte einholen dürfe. Hier beantragt die Kommission eine Ergänzung der Bestimmung, wonach entsprechende Auskünfte nur eingeholt werden dürfen, wenn sie für die Erfüllung der Aufgabe zwingend notwendig sind.
Zudem muss die Fachstelle darauf hinweisen, dass die kontaktierten Personen freiwillig Auskunft geben dürfen und nicht dazu verpflichtet sind.
Die Kommission schlägt auch eine Präzisierung vor, wonach die Fachstelle besondere Personendaten in der Datenbank nur bearbeiten darf, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgabe zwingend notwendig ist.
Auch will die JSSK ausdrücklich festschreiben lassen, dass ausschliesslich geschulte Ansprechpersonen des Kantons und von Partnerinstitutionen zur direkten Meldung an die Fachstelle befugt sind. Alle anderen Personen müssen sich an eine Polizeistelle, die Notrufzentrale oder beispielsweise an die Anlaufstelle Radikalisierung wenden. Die geschulten Mitarbeitenden dieser Stellen entscheiden wiederum, ob das kantonale Bedrohungsmanagement einzubeziehen ist.
Zudem soll die Fachstelle Daten über Personen, bei denen es zu einer Falleröffnung gekommen ist, bereits nach acht Jahren löschen. Die Regierung hatte zehn Jahre vorgesehen. Zusätzlich präzisiert die JSSK, dass die Löschung von Daten in jedem Fall nach drei Jahren zu erfolgen hat, wenn die Fachstelle feststellt, dass von der gemeldeten Person keine Gefahr ausgeht. Die Regierung hatte «frühestens drei Jahre» festgeschrieben.
In der Schweiz haben bislang nur wenige Kantone noch kein Bedrohungsmanagement eingeführt. Neben Basel-Stadt sind dies Uri, Appenzell-Innerrhoden, Obwalden, Nidwalden und Graubünden.
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