Das Baselbieter Kantonsgericht soll seine Präsidien temporär von 170 auf 200 Stellenprozente aufstocken dürfen, dies aber nur bis Ende 2020 statt bis März 2022: Die landrätliche Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) beantragt dies in ihrem am Donnerstag publizierten Bericht.
Das Kantonsgericht hatte seinen Aufstockungswunsch mit immer mehr und komplexeren Fällen begründet. Als Beispiel hatte es den sehr aufwändigen Schläger-Prozess «Dojo» angeführt.
Die JSK anerkennt den grossen Aufwand mit letzterem Fall und will sorgfältige Arbeit ermöglichen. Aus ordnungspolitischen respektive verfahrenshygienischen Gründen will sie jedoch keine Aufstockung bis Ende Amtsperiode gewähren.
Der JSK-Bericht moniert, allfällige strukturelle Probleme hätte man schon vor Beginn der aktuellen Amtsperiode erkennen und angehen können. Auch von einer Sorge um ein Fait Accompli ist die Rede.
Zudem sei bereits ein zusätzlicher Gerichtsschreiber zu 80 Prozent angestellt worden, was entlaste. Die JSK wolle nun primär den «Peak» brechen, die Entlastungswirkungen der Aufstockungen jedoch beobachten.
Die Präsidiums-Aufstockung soll wie vom Kantonsgericht gewünscht mit einer Erhöhung des präsidialen Pensums von Enrico Rosa von 70 auf 100 Prozent umgesetzt werden. Ihren Landratsbeschluss-Antrag verabschiedete die Kommission einstimmig.
Zurück zur Startseite