Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag einstimmig die Behandlungsfrist der Volksinitiative "Für eine kantonale Behindertengleichstellung" um drei Jahre verlängert. Dies soll die Möglichkeit schaffen, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Gemäss Landratsvorlage hat die Regierung im vergangenen Oktober ein Projekt zur Erarbeitung von Rechtsgrundlagen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Baselbiet beschlossen. Angestrebt werde ein "faires Gesamtpaket", das zum Ausgleich der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen beitragen soll.
Menschen mit einer Behinderung sollen gemäss Ziel der Regierung ein barrierefreies Leben führen können. Das Projekt ziele dabei in erster Linie auf kantonale Aufgaben. Jedoch soll auch eine Anleitung für Gemeinden erarbeitet werden, um jene bei der Umsetzung von Vorhaben zu unterstützen.
Das Initiativkomitee habe einer Verlängerung der Behandlungsfrist bis am 19. April 2022 zugestimmt. Die Initiative war 2017 mit 1759 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Dasselbe Volksbegehren wurde auch im Kanton Basel-Stadt eingereicht. Die Basler Regierung arbeitet ebenfalls an einem Gegenvorschlag.
Die Initiative verlangen für die Verfassungen der beiden Basel einen gleichlautenden neuen Artikel. Festgeschrieben werden soll darin, dass Menschen mit Behinderung - soweit wirtschaftlich zumutbar - Zugang zu Arbeit, Bildung, Freizeit, Kommunikation, Mobilität und Wohnen haben müssen. Ebenso müssen ihnen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und öffentlich angebotene Leistungen offenstehen.
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