Landrat BL Landrat will keine höheren Hürden für Kleinparteien im Baselbiet

scmi, sda

26.9.2024 - 12:43

Der Baselbieter Landrat befasste sich in der ersten Lesung mit der Wahlrechtsreform. (Archivbild)
Der Baselbieter Landrat befasste sich in der ersten Lesung mit der Wahlrechtsreform. (Archivbild)
Keystone

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die Wahlrechtsreform in der ersten Lesung behandelt. Diese sieht unter anderem die Einführung eines Quorums vor. Die SVP stellte dabei Anträge, das Quorum in den Wahlkreisen zu erhöhen, was eine grössere Hürde für kleine Parteien darstellen würde. Das Parlament lehnte dies jedoch ab.

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Die SVP-Fraktion forderte, dass eine Liste in einem Wahlkreis 10 statt 5 Prozent aller dortigen Parteistimmen oder gesamtkantonal mindestens 5 statt nur 3 Prozent Wähleranteil erhalten muss, um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können. SVP-Fraktionssprecher Martin Karrer argumentierte, dass mit einer Nichtberücksichtigung von «exotischen Listen» mehr Sitzsprünge verhindert werden könnten.

Dagegen wehrten sich die kleinen Parteien. Tim Hagmann (GLP) warf die Frage in den Raum, ob denn die Grünliberalen und die EVP etwa als «exotische Listen» angesehen werden. Andrea Heger (EVP) sagte, dass mit einem Quorum die Macht derer, die schon gross sind, ausgeweitet und die Auswahl kleiner werde.

Unterstützung bekamen die beiden Parteien von der SP, obschon diese als grosse Partei durch die Wahlrechtsreform Sitze verlieren könnte. Ronja Jansen sagte etwa, es gebe keinen Grund, weshalb Stimmen weniger zählen sollen, wenn sie an eine kleine Partei gehen. Mit 50 zu 15 Stimmen beziehungsweise mit 62 zu 14 lehnte das Parlament schliesslich die SVP-Anträge ab.

Die Revision des Gesetzes über die politischen Rechte sieht vor, dass die Wahl des Landrats ab 2027 nach dem Verfahren des kantonsweiten Doppelproporzes erfolgen soll. Dadurch soll die tatsächliche Stärke der Parteien besser abgebildet werden als im aktuellen Wahlsystem. Zudem sollen Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen minimiert werden.

In einer zweiten Lesung wird das Parlament über diese Reform abstimmen. Das letzte Wort wird aber ohnehin die Baselbieter Stimmbevölkerung an der Urne haben.