Referendum Lautsprecher-Musik auf Allmend – Basler entscheiden an der Urne

SDA

24.4.2019 - 09:48

Über die Aufhebung der Bewilligungspflicht für die Nutzung von Lautsprechern im öffentlichen Raum muss im Kanton Basel-Stadt das Volk entscheiden. Das Referendum gegen den entsprechenden Grossratsbeschluss ist zustande gekommen.

Das Referendum richtet sich gegen die Totalrevision des kantonalen Übertretungstrafgesetzes. Diese hatte der Grosse Rat im Februar mit 73 gegen 14 Stimmen bei sechs Enthaltungen gutgeheissen. Gegen diesen Beschluss sind nun 4853 Unterschriften eingereicht worden, wie einer Publikation im Kantonsblatt vom Mittwoch zu entnehmen ist. Nötig sind für ein Referendum mindestens 2000 Unterschriften.

Gesammelt wurden die Unterschriften nicht von einer politischen Partei, sondern von einer Gruppe von Einzelpersonen. Diese wehren sich gegen die mit der Gesetzesrevision verbundenen Aufhebung der bisherigen Bewilligungspflicht für Lautsprecheranlagen auf Allmend.

Neu braucht es nur noch für die Zeit zwischen 22 und 7 Uhr früh eine Bewilligung, die jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt werden soll. Gegner der Gesetzesrevision befürchten eine Dauerbeschallung mit lauter Musik in Parks oder am Rheinbord.

Die Lautsprecher auf Allmend sind nur ein Thema unter vielen, die mit der Revision des Übertretungsstrafgesetzes neu reguliert werden sollen. Umstritten war im Grossen Rat auch die von SP und Grünen geforderte Aufhebung des generellen Bettelverbots, die im Parlament mit 47 gegen 45 Stimmen knapp durchkam. Neu soll in Basel-Stadt nur noch bandenmässiges Betteln verboten sein.

Das kantonale Übertretungsstrafgesetz erfasst jene Delikte, die der Kanton im Kernstrafrecht dem eidgenössischen Strafgesetzbuch nachgelagert für strafbar erklärt. Dazu kommen Widerhandlungen gegen kantonales Verwaltungsrecht. Das bereits mehrfach teilrevidierte Gesetz von 1978 ist wegen überwiesener Parlamentsvorstösse nicht mehr aktuell.

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