Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in der Region Basel hat sich erneut leicht entspannt. Die Leerstandsquote stieg zum vierten Mal in Folge an - in Basel-Stadt von 0,5 auf 0,7 Prozent, in Baselland von 0,6 auf 0,8 Prozent.
Basel-Stadt weise damit weiter einen der tiefsten kantonalen Werte auf, teilte das Statistische Amt Basel-Stadt am Donnerstag mit. Im städtischen Vergleich liege Basel indes gleichauf mit den aktuellen Werten anderer grösseren Städten wie Lausanne (0,7 Prozent), Genf (0,6) und Bern (0,5) und hebe sich vom tiefen Wert in Zürich (0,2) ab.
Der leichte Anstieg der Leerstandsquote in Basel-Stadt deute auf ein Gleichgewicht zwischen Bautätigkeit und Bevölkerungswachstum hin. Dies gemäss Mitteilung allerdings "auf vergleichsweise tiefem Niveau" und bei einer nach wie vor hohen Fluktuation von Mieterinnen und Mietern. Im Baselbiet sei der Bevölkerungszuwachs gut durch Neubautätigkeit aufgefangen worden.
Per 1. Juni gab es im Kanton Basel-Stadt 782 freie Wohnungen. Das sind 236 mehr als vor Jahresfrist. Im Kanton Basel-Landschaft stieg die Zahl leerstehender Wohnungen um 251 auf 1060.
Das Angebot an Geschäftsflächen hat sich nach dem Rekordwert im Vorjahr dagegen verringert. Der Geschäftsleerstand sank um gut 4 Prozent auf 343'000 m2. Weiterhin entfallen von den freien Geschäftsflächen gut 30 Prozent auf Basel-Stadt und 70 Prozent auf Baselland. Die nationale Leerstandsziffer 2018 liegt noch nicht vor.
Offizielle Wohnungsnot
Mit einer Leerstandsquote von 0,7 Prozent herrscht in Basel-Stadt nun offiziell Wohnungsnot: Im Juni hat der Souverän des Stadtkantons die Wohnschutzinitiative des Mieterinnen- und Mieterverbands Basel (MV Basel) angenommen, mit welcher die Wohnungsnot in der Kantonsverfassung verankert wird. Sie herrscht dann, wenn weniger als 1,5 Prozent der Wohnungen leer stehen.
Ist dies der Fall, muss gemäss dem Volksbegehren die Bevölkerung besser vor Kündigungen und Mietzinserhöhungen geschützt werden. Bei Renovationen, Umbauten oder Abbrüchen von Mietwohnungen soll zudem eine Bewilligungspflicht mit vorübergehender Mietzinskontrolle eingeführt werden.
Für Zeiten mit Wohnungsnot gilt im Stadtkanton überdies neu die Formularpflicht: Vermieter müssen Mietern künftig ein Formular zur früheren Miete abgeben und darauf Erhöhungen begründen. Das soll massive Aufschläge bei Mieterwechseln bekämpfen helfen. Der MV Basel rief die Behörden am Donnerstag auf, das Thema Wohnungs- und Mietzinsnot nun "rasch und im überwiegenden Interesse" der heutigen Wohnbevölkerung anzupacken.
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