Coronavirus – Schweiz Lockerungsschritte: Aargau stellt sich hinter Bundesrat

jc, sda

21.2.2021 - 14:57

Der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati im August 2020 in Bern. (Archivbild)
Der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati im August 2020 in Bern. (Archivbild)
Keystone

Der Regierungsrat des Kantons Aargau zeigt sich weitgehend einverstanden mit den bundesrätlichen Vorschlägen zur Lockerung der Corona-Massnahmen. Die Öffnungsstrategie mit einem risikobasierten Ansatz sei sinnvoll.

Auch die Zeitintervalle von jeweils vier Wochen zu weiteren Öffnungsschritten seien gut nachvollziehbar, heisst es in einer Mitteilung der Aargauer Staatskanzlei vom Sonntag.

Während einige Kantone wie etwa St. Gallen fordern, die Aussenbereich der Restaurants bereits per 1. März zu öffnen, stellt sich der Aargauer Regierungsrat auf die Seite des Bundesrats, wonach auch die Aussenbereiche noch geschlossen bleiben sollen. Die Gastro-Betriebe könnten mit nur den Aussenbereichen nicht rentabel betrieben werden.

Allerdings müssten die Betriebe ab dem 1. April zwingend ganz öffnen können. Der Bundesrat sieht vor, zu diesem Zeitpunkt erst die Terrassen öffnen zu lassen. Der Regierungsart fordert, dass die Restaurants in Pflegeheimen für Angehörige bereits geöffnet werden, sobald im Altersheim die Bewohnerinnen und Bewohner die zweite Impfung erhalten haben.

Auch negativen Ausgang ins Auge fassen

Dem Regierungsrat fehlt ein Vorgehen des Bundesrats, wenn sich die Lage nach der ersten Öffnung ungünstig entwickeln sollte. Er regt daher an, dass der Bundesrat auch einen Plan für den schlechtesten Fall vorbereiten sollte.

Für den zweiten Öffnungsschritt ab dem 1. April hat der Regierungsrat bei den Regelungen im Kulturbereich Anregungen. Wenn Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl und Schutzkonzepten wieder durchgeführt werden dürften – was der Kanton begrüsst – dürften nicht flächedeckend starre Zahlen vorgegeben werden. Diese müssten an die Gegebenheiten und die Raumgrössen der Lokale angepasst werden.

Als nicht haltbar erachtet es der Kanton zudem, wenn das Verbot für Choraktivitäten im Laienbereich aufrechterhalten bleibt.

Bis die Immunität in der Bevölkerung und die Impfquote genügend hoch seien, sei nach wie vor grosse Vorsicht geboten, schreibt der Regierungsrat zudem. Er warnt davor, das «Erreichte leichtfertig zu verspielen» und einen «Jojo-Effekt» zu provozieren.

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