Die Baselbieter Gemeinden erhalten bei der Raumplanung mehr Kompetenzen. Der Landrat hat am Donnerstag das Raumplanungs- und Baugesetz entsprechend geändert.
Für die Lösung raumplanerischer Aufgaben können sich die 86 Baselbieter Gemeinden künftig in Regionalverbänden zusammenschliessen. Perimeter, Themen und Aufgaben jener Zweckverbände können sie den regionalen Bedürfnissen entsprechend selber festlegen.
Mit der Gesetzesrevision, die der Landrat in einer ersten Lesung ohne grosse Diskussionen gutgeheissen hat, werden nicht nur die Instrumente für die regionale Raumplanung definiert, sondern es wird auch die Organisation der Gemeinden untereinander und die Zusammenarbeit mit dem Kanton geklärt.
Für die Zusammenarbeit in den Regionen müssen die Gemeinden Geschäftsstellen aufbauen. Die Kosten werden in der Landratsvorlage auf 150'000 Franken pro Geschäftsstelle geschätzt. Dazu kommen Kosten für regionale Entwicklungsplanungen.
Beim Kanton braucht es zusätzliches Geld etwa für die fachliche Beratung der Regionen oder die Mitfinanzierung wichtiger Projekte. Zudem soll der Kanton für die Geschäftsstellen eine einmalige Anschubfinanzierung leisten, die sich nach der Einwohnerzahl der Verbandsgemeinden richtet.
Hintergrund der neuen regionalen Raumplanung ist der «Verfassungsauftrag Gemeindestärkung (VAGS)«, der Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Gemäss diesem Verfassungsartikel sollen die Aufgaben von Kanton und Gemeinden zweckmässig zugeordnet werden.
Anfang 2017 hatte der Landrat ein neues Gemeinderegionengesetz abgelehnt. Dieses hatte für die Zusammenarbeit unter den Gemeinden die Bildung von sechs Regionalkonferenzen vorgesehen.
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