ProzessMehrjährige Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung in Basel gefordert
scmi, sda
30.8.2023 - 09:31
Beim Prozess gegen einen mutmasslichen Vergewaltiger hat die Basler Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine unbedingte Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten beantragt. Sie stützte sich dabei unter anderem auf Videoaufnahmen, DNA-Analysen und Zeugenaussagen. Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch.
Keystone-SDA, scmi, sda
30.08.2023, 09:31
30.08.2023, 14:44
SDA
Sein Mandant wird beschuldigt, im Februar 2023 im Veloparking beim Bahnhof SBB eine Frau vergewaltigt zu haben. Auf einem Videozusammenschnitt, der vor Gericht gezeigt wurde, ist erkennbar, wie ein Mann die alkoholisierte Frau in die Toilette des Parkings zerrt. «Er behandelte das Opfer wie ein rechtloses Objekt», sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie stützte sich dabei auf DNA-Proben im Intimbereich des Opfers sowie auf die besagten Videoaufzeichnungen.
Zudem wurde beim Tatort ein Portemonnaie mit einem Passfoto und Fingerabdrücken des 35-jährigen Angeklagten gefunden, wie die Staatsanwältin erklärte. Ferner sei der Beschuldigte sowohl vom Opfer wie auch von zwei Zeugen beschrieben worden. Der Tatbestand der mehrfachen Vergewaltigung, einfachen Körperverletzung und Nötigung sei daher erstellt. Nebst der Freiheitsstrafe sei für den burundischen Staatsangehörigen ein Landesverweis von 15 Jahren auszusprechen.
Nur zwei Tage nach der mutmasslichen Vergewaltigung soll der Beschuldigte zudem in Allschwil nachts eine Frau auf offener Strasse belästigt und genötigt haben. Die Polizei nahm ihn daraufhin fest. Für die sexuelle Belästigung forderte die Staatsanwältin eine Busse von 1500 Franken.
Angeklagter spricht von «Hexerei»
Nebst den Sachbeweisen belasten auch die Aussagen von Zeugen den Beschuldigten. Der Aufseher des Veloparkings sagte vor Gericht, er habe die Schreie gehört und zunächst gedacht, es handle sich um Drogenabhängige oder ein streitendes Paar in der Toilette. Bei einem zweiten Augenschein habe er dann den Beschuldigten kopulierend über der am Boden liegenden Frau erwischt. Es sei ihm klar geworden, dass dies nicht einvernehmlich geschah. Er habe den Mann zur Rede gestellt, worauf dieser flüchtete. Vor Gericht erkannte der Aufseher den Mann wieder.
Auch eine Velofahrerin bemerkte das Geschehen in der Toilettenanlage. Wie sie vor dem Gerichtspräsidenten sagte, hätte abgesehen von ihr niemand von den Passanten reagiert.
Konfrontiert mit den Videoaufzeichnungen und Zeugenaussagen gab der 35-jährige Burundier an, sich an nichts mehr erinnern zu können. «Ich weiss nicht, was hier vorgeht – das ist alles Hexerei», gab er gegenüber dem Gerichtspräsidenten mehrmals zur Antwort.
Sein Verteidiger sagte, es liesse sich nicht vollständig rekonstruieren, was sich auf der Toilette abgespielt habe. Zudem seien die Bilder der Überwachungskameras unscharf. Aufgrund der Beweise könne sein Mandant nicht als Täter ausgeschlossen werden, er sei aber nicht zweifelsfrei der einzige mögliche Täter. Lediglich beim Vorwurf der sexuellen Belästigung in Allschwil plädierte er für einen Schuldspruch.
Beschuldigter hätte Basel nicht betreten dürfen
Die Opfervertreterin forderte eine Genugtuung von 30'000 Franken. Ihre Mandantin leide seit diesem Tag im Februar an Depressionen. «Sie wird nie wieder die gleiche Person sein, die sie vor der Vergewaltigung war», sagte die Anwältin. Das Vertrauen, sich am helllichten Tag im öffentlichen Raum zu bewegen, sei ihr genommen worden.
Der Angeklagte reiste Ende 2022 in die Schweiz ein und ersuchte um Asyl, wie es in der Anklageschrift heisst. Nur zwölf Tage vor der mutmasslichen Vergewaltigung wurde er bereits wegen sexueller Belästigung einer Frau im Kleinbasel, eines Diebstahls im Warenhaus und wegen Behinderungen von Amtshandlungen zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er erhielt zudem eine Verfügung, den Kanton Basel-Stadt nicht mehr betreten zu dürfen. Zu jener Zeit war er im Bundesasylzentrum Allschwil untergebracht.
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