Energie Meldepflicht statt Baubewilligung für Solothurner Solaranlagen

ga, sda

8.5.2023 - 15:45

Der Solothurner Regierungsrat unterstützt die Forderung, dass für Solaranlagen auf Gebäudedächern in der Juraschutzzone künftig einzig eine Meldepflicht statt eine Baubewilliungspflicht besteht. (Symbolbild)
Der Solothurner Regierungsrat unterstützt die Forderung, dass für Solaranlagen auf Gebäudedächern in der Juraschutzzone künftig einzig eine Meldepflicht statt eine Baubewilliungspflicht besteht. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Solothurn soll für Solaranlagen auf Dächern von Gebäuden in geschützten Gebieten des Juras und weiteren Regionen keine Baubewilligung mehr notwendig sein. Dafür hat sich der Regierungsrat ausgesprochen. Er will eine entsprechende Forderung der Grünen umsetzen.

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Die Meldepflicht soll die Pflicht zur Baubewilligung ablösen. Die Gemeinden sollen bei der Beurteilung der Solaranlagen in einem Leitfaden unterstützt werden, wie der Regierungsrat in der am Montag publizierten Antwort auf einen Auftrag aus den Reihen der Grünen schrieb.

Der Regierungsrat will den kantonalen Richtplan anpassen, dass Solaranlagen auf Dächern in den geschützten Bereichen des Juras, des Engelbergs, des Borns und des Bucheggbergs sowie des Äusseren Wasseramts ("Juraschutzzone") keiner Baubewilligung mehr bedürfen.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die geplante Solaranlage zum Beispiel das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) tangiert.

Hoffnung auf schnellere Verfahren

Es sei gerechtfertigt, Solaranlagen auf Dächer in diesen Schutzzonen dem Meldeverfahren zu unterstellen, hielt der Regierungsrat fest. Das führe zu einer Beschleunigung der Verfahren.

Der Regierungsrat lehnte jedoch die Forderung der FDP-Fraktion ab, auch Solaranlagen in den kommunalen Schutzzonen wie Ortsbildschutzonen dem Meldeverfahren zu unterstellen. Die FDP wollte auf diese Weise den Photovoltaik-Zubau in kommunalen Schutzzonen «deblockieren».

Dieses Anliegen erweist sich laut Regierungsrat als «nicht zweckmässig». Der einzige Unterschied sei, dass auf eine Publikation verzichtet werde. Das Bauvorhaben müsse jedoch den Bauvorschriften entsprechen. Dies müsse die Baubehörde bei der Prüfung des Vorhabens gewährleisten.

Die für das Meldeverfahren zu erarbeitenden Unterlagen unterscheiden sich gemäss Regierungsrat nicht grundlegend von jenen, welche im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens einzureichen wären.

Die Erleichterung für die Bauherrschaft liege in erster Linie darin, dass für die Auflage keine zusätzlichen Dossiers bereit zu stellen seien und im Grundsatz nicht von Einsprachen ausgegangen werden könne.

Potential abklären

Im Kanton Solothurn soll das Potential für Flächen ab zwei Hektaren für Freiflächen-Solarstromkraftwerke erheben. Es sei zweckmässig, das Potential von Freiflächenanlagen im gesamten Kanton nach einheitlichen Gesichtspunkten zu ermitteln.

Bereits das kantonale Energiekonzept sehe vor, dass analog zur Wind- und Wasserkraft auch für den Bau von grösseren Photovoltaikanlagen geeignete Standorte bestimmt und in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden sollten.