Grosser Rat AG Nach Gemeindefusion soll Heimatort beibehalten werden können

SDA

15.9.2020 - 15:03

Im Kanton Aargau sollen Bürgerinnen und Bürger im Fall einer Gemeindefusion auf Gesuch hin ihr bisheriges Gemeindebürgerrecht als Zusatz zum neu erworbenen Gemeindebürgerrecht führen können. Der Grosse Rat hat am Dienstag ein entsprechendes Postulat der SP-Fraktion mit 66 zu 61 Stimmen überwiesen.

Der Regierungsrat ist nun aufgefordert, das kantonale Recht dahingehend zu ändern. Er stützte das Anliegen der SP-Fraktion. Es sei berechtigt, dass Bürger ihren angestammten Heimatort weiterhin im Zivilstandsregister führen könnten – auch wenn der bisherige Gemeindename als Folge der Fusion nicht mehr existiere, hielt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme fest.

Die SVP-Fraktion wollte vom Anliegen nichts wissen. Die Forderung diene einzig dazu, Kritikern von Gemeindefusionen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Eine Klammerbemerkung im Heimatschein mache den Identitätsverlust bei Gemeindefusionen nicht wett, hiess es bei der SVP. Die FDP-Fraktion gab keine Empfehlung ab.

Das Bundesrecht lässt es zu, den Heimatort unabhängig von der neuen Einwohnergemeinde beizubehalten. Eine ähnliche Regelung, wie sie jetzt im Aargau angestrebt wird, kennen bereits mehrere Kantone.

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