Die baselstädtische Regierung legt zur Umsetzung der am 10. Juni angenommenen "Wohnschutz-Initiative" eine Revision des Wohnraumfördergesetzes (WRFG) von 2014 vor. Diese will indes nur die Hälfte der Basler Wohnungen schützen.
Das Ja der Stimmberechtigten zu vier Initiativen war ein klares Zeichen für mehr Mieterschutz. Die mit 62 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissene Verfassungsinitiative des Mieterverbandes (MV) "Wohnen ohne Angst vor Vertreibung. Ja zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien (Wohnschutzinitiative)" will renditegetriebene Totalsanierungen ausbremsen.
In der Kantonsverfassung steht damit, dass bei einem Leerwohnungsbestand von 1,5 Prozent oder weniger Massnahmen zum Schutz vor Kündigungen und Mietzinserhöhungen zu ergreifen sind - Anfang Juni lag diese Quote bei 0,7 Prozent. Konkret ist eine Bewilligungspflicht vorgesehen bei Renovationen, Umbauten und Abbruch von bezahlbaren Mietwohnungen.
Definitionsfrage "bezahlbar"
Die Regierung legt "bezahlbaren Wohnraum" so aus, dass der Schutz für die günstigeren 50 Prozent aller Mietwohnungen gelten soll, differenziert nach Zimmerzahl. Baubewilligungen sollen erteilt werden, "wenn in der Folge die amtlich geprüften Mietzinsaufschläge eingehalten werden". Die Mietzinskontrolle soll fünf Jahre dauern und einer Paritätischen Kommission Mietwohnraum (PKM) obliegen.
Bei einer solchen Bewilligung sollen Betroffene ein Rückkehrrecht in die sanierte oder umgebaute Mietwohnung erhalten. Ausnahmen sieht die Regierung vor für Gebäude mit weniger als sechs Wohnungen - bei solchen seien schon die Baukosten höher. Auch ausnehmen will sie den gemeinnützigen Wohnungsbau wegen ohnehin günstigerer Mieten.
Im gleichen Aufwisch will die Regierung zudem eine im Parlament überwiesene Motion umsetzen: Bürgschaften an gemeinnützige Wohnbauträger sollen neu auch für Liegenschaftserwerb möglich sein.
SP will mehr Schutz
Die Gesetzesrevision von SP-Baudirektor Hans-Peter Wessels überzeugt seine Partei erst teilweise. "Kein Verständnis" hat diese laut einem Communiqué dafür, dass nur die Hälfte der Wohnungen vom Wohnschutz sollen profitieren können. Zudem fehle eine Bewilligungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum.
Im Ratschlag weist die Regierung seit 2000 eine Zunahme der Mieten im Stadtkanton um rund einen Viertel aus - weit unter Genf, leicht unter dem Landesschnitt, aber noch höher als in Zürich und Bern. Im Wohnungsmarkt bestünden einige Zielkonflikte, etwa zwischen sozialen und ökologischen Aspekten, die zu berücksichtigen seien.
Der Ratschlag weist denn auch auf "bestehende Anreize" für Investoren hin, Liquidität in wertvermehrende Sanierungen zu stecken. Angesichts des Renditeumfeldes sei derzeit reizvoll, vor Erreichen des maximalen technischen Alters von Bauteilen diese zu ersetzen; Mietobjekte also rasch zu vergolden.
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