Strassenverkehr Nach Kritik: Keine automatische Verkehrs-Überwachung im Aargau

ga, sda

31.3.2023 - 09:44

Aargauer Gemeinden können Fahrverbote weiterhin nicht mit technischen Hilfsmitteln überwachen. Nach Kritik verzichtet der Regierungsrat darauf, eine Rechtsgrundlage für diese automatische Überwachung zu schaffen. (Symbolbild)
Aargauer Gemeinden können Fahrverbote weiterhin nicht mit technischen Hilfsmitteln überwachen. Nach Kritik verzichtet der Regierungsrat darauf, eine Rechtsgrundlage für diese automatische Überwachung zu schaffen. (Symbolbild)
Keystone

Der Aargauer Regierungsrat verzichtet nach massiver Kritik auf eine neue Rechtsgrundlage für die automatische Verkehrs-Überwachung von Fahrverboten in den Gemeinden. Er hat den vorgesehenen Paragraphen aus dem Entwurf für die Revision des Polizeigesetzes gekippt.

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Damit wird im Kanton die Überwachung von Fahrverboten mittels optisch-elektronischer Überwachung sowie mittels automatischer Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV-Systeme) weiterhin verboten sein. Dies schreibt der Regierungsrat in der am Freitag dem Parlament zugestellten Botschaft.

Gegen die automatische Überwachung von Fahrverboten in den Gemeinden hatten sich in der Anhörung die SVP, SP sowie EVP und EDU ausgesprochen. Auch die FDP war eher dagegen. Mehrheitlich einverstanden mit der neuen Bestimmung waren jedoch die Mitte, GLP und Grüne.

Gegen Überwachung des öffentlichen Raums

Die Kritiker sprachen von einer «unverhältnismässigen Überwachung des öffentlichen Raums». Sie störten sich daran, dass bei einer Widerhandlung gegen ein Fahrverbot ein Strafverfahren eingeleitet werden müsste. Gemäss den bundesrechtlichen Bestimmungen dürfen mittels technischer Überwachung festgestellte Widerhandlungen gegen Fahrverbote nicht mit einer Ordnungsbusse bestraft werden.

Mit der Rechtsgrundlage hatte der Regierungsrat eine Forderung der Gemeinden erfüllen wollen. Hintergrund war ein Urteil des Bezirksgerichts Baden im Herbst 2021.

Eine Autolenkerin hatte in Ennetbaden ein Fahrverbot missachtet. Die Stadtpolizei büsste die Lenkerin mit 100 Franken. Die Fotografie einer an einem Kandelaber installierten Kamera war der Beweis für die Missachtung des Fahrverbots.

Die Frau wehrte sich mit einer Einsprache beim Bezirksgericht Baden und bekam recht. Das Gericht bemängelte das eingesetzte Beweismittel und erliess der Lenkerin die Ordnungsbusse. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau verzichtete auf den Weiterzug des Urteils.

Bewilligung auch für «Blechpolizisten»

Im Polizeigesetz will der Regierungsrat jedoch eine Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlicht-Überwachungsanlagen verankern. Auf diese Weise will er eine Forderung des Grossen Rats erfüllen.

Das Parlament hatte im November 2019 ein Postulat aus den Reihen von SVP und FDP mit 85 zu 44 Stimmen überwiesen, wonach der Regierungsrat ein Verbot von «Blechpolizisten» prüfen soll. Das Thema ist im Kanton ein politischer Dauerbrenner.

Der Regierungsrat schlägt zur Umsetzung dieses Vorstosses vor, dass solche Anlagen bewilligungspflichtig werden sollen. Eine Bewilligung soll nur dann erteilt werden dürfen, wenn am vorgesehenen Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht.

Zudem müssen andere Massnahmen zur Reduktion des Verkehrssicherheitsdefizits erfolglos geblieben oder nicht möglich sein. Die stationäre Anlage soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Auch bereits bestehende Anlagen – wie zum Beispiel in Baden – sollen der Bewilligungspflicht unterliegen.

Ein generelles Verbot von «Blechpolizisten» ist aus Sicht des Regierungsrats nicht mit dem übergeordneten Bundesrecht vereinbar.