Grosser Rat BS Neuauflage der Basler Initiative zu Grundrechten für Primaten

SDA

14.10.2020 - 09:11

Der junge Schimpanse im Zoo Basel muss sich noch etwas gedulden, bis über eine Ausweitung seiner verfassungsmässigen Grundrechte abgestimmt werden kann. (Archivbild)
Der junge Schimpanse im Zoo Basel muss sich noch etwas gedulden, bis über eine Ausweitung seiner verfassungsmässigen Grundrechte abgestimmt werden kann. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/AP dapd/WINFRIED ROTHERMEL

Die Basler Initiative zu Grundrechten für Primaten wird nach der Gültigkeitserklärung durch das Bundesgericht nicht direkt dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Der Grosse Rat hat sie am Mittwoch dem Regierungsrat zur inhaltlichen Berichterstattung überwiesen.

Der Grosse Rat hatte auf Antrag der Regierung die Volksinitiative zu Grundrechten für Primaten Anfang 2018 für rechtlich unzulässig erklärt. Dieser Beschluss wurde nach einer Beschwerde der Initianten vom Basler Appellationsgericht aufgehoben, was das Bundesgericht Mitte September bestätigte. Die Initiative ist nun also rechtlich zulässig und muss zur Abstimmung vorgelegt werden.

Der zuständige Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (CVP) nahm die Gerichtsbeschlüsse am Mittwoch gefasst zur Kenntnis. Es sei keine Schmach, wenn ein Beschluss von Regierung und Parlament auf juristischem Weg korrigiert werde, sagte er. Er beantragte aber, dass die Initiative dem Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen werde, damit dieser sich nun auch inhaltlich zur Vorlage äussern könne.

Der Grosse Rat folgte dem Antrag der Regierung und schickte die Initiative stillschweigend in die nächste politische Runde, bevor sie dann schliesslich dereinst zur Abstimmung kommen wird.

Zurück zur Startseite