BundesverwaltungsgerichtNeubeurteilung Leistungsaufträge für Rennbahnklinik in Muttenz BL
dosp, sda
20.9.2023 - 12:12
Die Regierungen beider Basel müssen die in den gemeinsamen Spitallisten verfügten Leistungsaufträge für die Rennbahnklinik in Muttenz BL neu beurteilen und begründen. Das Bundesverwaltungsgericht hat damit einer Beschwerde des betroffenen Spitals vollumfänglich entsprochen.
dosp, sda
20.09.2023, 12:12
20.09.2023, 16:35
SDA
Die auf Orthopädie spezialisierte private Rennbahnklinik in Muttenz hatte bei der Neuverteilung der Leistungsaufträge in den gemeinsamen Spitallisten der beiden Basel einige Leistungsaufträge verloren. Von den bisherigen 13 Leistungsgruppen wurden vier Gruppen nicht mehr gewährt und bei weiteren Gruppen wurde eine Mengensteuerung vorgesehen.
Gegen diese Verordnung der beiden Basler Regierungen zog die Klinik vor das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen und war dort erfolgreich.
Mangelhafte Begründung
Das Gericht stellte neben einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch materielle Mängel bei der Erhebung der Grunddaten zur Erteilung der Leistungsaufträge fest.
Konkret wurde der angefochtene Spitallisten-Entscheid aufgehoben und an die Regierungen zurückgewiesen. Der betroffenen Klinik müsse das vollständige rechtliche Gehör gewährt werden, bevor nach einer Neubeurteilung der ganzen Angelegenheit eine neue Verfügung erlassen werden könne. Bis dahin kann die Klinik alle Leistungsaufträge weiter erfüllen und die Mengenbeschränkungen in ausgewählten Leistungsgruppen sind aufgehoben. (Urteil C-2947/2021 vom 7. September 2023)
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