Landrat BL Neue Erste Baselbieter Staatsanwältin im Topsharing gewählt

yedu, sda

10.6.2021 - 11:18

Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug wurden vom Landrat per 1. Juli 2021 im Topsharing für die Stelle der Ersten Staatsanwältin des Kantons Basel-Landschaft gewählt.
Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug wurden vom Landrat per 1. Juli 2021 im Topsharing für die Stelle der Ersten Staatsanwältin des Kantons Basel-Landschaft gewählt.
Keystone

Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug werden per 1. Juli 2021 im Topsharing die Stelle der Ersten Staatsanwältin des Kantons Basel-Landschaft übernehmen. Der Landrat hat die beiden Juristinnen am Donnerstag trotz Widerstands der SVP und nach einer emotionalen Debatte an die Spitze der Baselbieter Staatsanwaltschaft gewählt.

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Die geheime Wahl erfolgte mit 57 Stimmen – das absolute Mehr lag bei 29 Stimmen. 29 Wahlzettel gingen leer ein, zwei waren ungültig.

Die SVP wollte die Vorlage an die Regierung zurückweisen. Es werde eine Topsharing-Stelle geschaffen, ohne die rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, sagte der SVP-Sprecher. Dies, weil solche Stellenbesetzungen im Topsharing im Trend seien. Dabei seien die gesetzlichen Grundlagen für Topsharing in dieser Funktion überhaupt nicht gegeben.

«Es wird ausgeblendet, dass dass Führung und Verantwortung für eine solche Stelle nicht teilbar sind», sagte der SVP-Sprecher zudem. Das von der Regierung in Auftrag gegebene Rechtsgutachten der Universität Basel, das der Stelle im Topsharing grünes Licht gegeben hatte, sei nichts Weiteres als ein Gefälligkeitsgutachten.

Ein Sprecher der SP-Fraktion bezeichnete diesen Vorwurf des SVP-Landrats als «anmassend». Topsharing sei nicht geteilte Verantwortung und Führung, sondern vielmehr gemeinsame Führung und Verantwortung. Es werde das Vieraugenprinzip für diese wichtige Stelle geschaffen, sagte der SP-Sprecher.

Auch Kritik von der FDP

Auch die Fraktionen Grüne/EVP und CVP/GLP unterstützten die Wahl von Bannwarth und Krug. Die FDP war ebenfalls grossmehrheitlich dafür, meldete aber vereinzelt auch Bedenken an. So ist gemäss einer Minderheit der FDP-Fraktion das Verfahren für die Stelle im Topsharing nicht gut aufgegleist worden.

Die Regierung hätte schon bei der Ausschreibung signalisieren müssen, dass dieses Modell möglich sei, monierte der FDP-Sprecher. Es sei schade, dass eine derart gute Kandidatur durch das schlechte Aufgleisen des Verfahrens überschattet werde und man erst so spät darüber diskutiere, ob Topsharing für diese Stelle rechtlich in Ordnung sei.

Wie Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) sagte, war nicht Topsharing ausschlaggebend für die Wahl der beiden Kandidatinnen, sondern ihre «ausgezeichnete» Qualifikationen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Topsharing juristisch bestritten werde, zumal diese Frage durch ein Rechtsgutachten abgeklärt worden sei.

Der Rückweisungsantrag der SVP scheiterte mit 55 zu 29 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die SVP verlangte danach eine geheime statt stille Wahl. Die Schlussabstimmung erfolgte mit 55 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Bannwarth ist momentan Leitende Baselbieter Staatsanwältin, die 51-Jährige arbeitet seit 1995 bei den Strafverfolgungsbehörden des Landkantons. Die 50-jährige Krug ist seit 1998 in der Baselbieter Strafverfolgung tätig und ist derzeit stellvertretende Leitende Staatsanwältin des Kantons.

Die beiden Juristinnen ersetzen die bisherige Erste Staatsanwältin Angela Weirich, die per 1. Juli 2021 Generalsekretärin der Baselbieter Sicherheitsdirektion wird.