Im Aargau wird die kantonale Schulaufsicht künftig alle fünf Jahre jede Volksschule unter die Lupe nehmen. Mit einem standardisierten Verfahren soll gemäss Regierungsrat geprüft werden, ob die jeweilige Schule die Qualitätsansprüche erfüllt und die Vorgaben einhält.
Der Regierungsrat beschloss, an den Volksschulen ab Schuljahr 2020/21 eine sogenannte kantonale Qualitätskontrolle anstelle der bisherigen externen Schulevaluation einzuführen, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Den Anstoss für die Entwicklung eines neuen Verfahrens gab die wiederholte Kürzung der finanziellen Mittel für die externe Schulevaluation durch den Grossen Rat. Die Kürzung hätte eine Verlängerung des Evaluationszyklus' von heute sechs auf neun Jahre zur Folge gehabt. Die Parteien forderten auch, die externe Schulevaluation zu verschlanken.
Ab Schuljahr 2020/21 prüft die im Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) angegliederte kantonale Schulaufsicht alle Schulen im Turnus von fünf Jahren mit einem standardisierten, datengestützten und mit Kriterien geleiteten Verfahren.
Online-Befragungen
Die erste Stufe des Verfahrens umfasst Online-Befragungen bei den Schülerinnen und Schülern ab der vierten Klasse, den Eltern sowie den Lehrpersonen. Zudem haben die Schulen vorhandene Dokumente wie beispielsweise Stundenpläne und ausgewählte statistische Kennzahlen vorzulegen.
Aufgrund der Befragungsergebnisse und der eingereichten Dokumente sowie einem Gespräch mit der Schulführung nimmt die kantonale Schulaufsicht eine Qualitätseinschätzung vor, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst.
Nachprüfung bei Auffälligkeiten
Gemäss der Erfahrung aus der externen Schulevaluation könne davon ausgegangen werden, dass die Beurteilung für rund siebzig Prozent der Schulen positiv ausfallen werde. Für diese werde die Kontrolle damit abgeschlossen sein.
Für Schulen, bei denen Auffälligkeiten festgestellt werden, erfolgt auf einer zweiten Stufe eine vertiefte Prüfung durch die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz. Diese fasst die Prüfungsergebnisse in einem Bericht zuhanden der Schulaufsicht zusammen.
Darauf basierend entscheidet die Schulaufsicht darüber, ob und inwiefern Handlungsbedarf zur Aufarbeitung der festgestellten Defizite besteht. Wenn letzteres der Fall ist, so begleitet die Schulaufsicht in einer dritten Stufe die Schule im Prozess der Defizitaufarbeitung. Nach zwei bis drei Jahren gibt es eine Nachkontrolle als Abschluss.
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