Regierungsrat BS Neue Regelung in Basel für Lohngleichheit im Beschaffungswesen

dosp, sda

24.9.2024 - 14:49

Im Basler Beschaffungswesen müssen nur noch Unternehmen mit über 50 Arbeitnehmenden eine Lohngleichheitsanalyse vorweisen.
Im Basler Beschaffungswesen müssen nur noch Unternehmen mit über 50 Arbeitnehmenden eine Lohngleichheitsanalyse vorweisen.
Keystone

Unternehmen im Beschaffungswesen müssen bei Aufträgen des Kantons Basel-Stadt künftig erst ab 50 Arbeitnehmenden eine Lohngleichheitsanalyse vorweisen. Kleinere Unternehmen müssen neu nur noch einen kurzen Fragebogen zur Lohngleichheit ausfüllen, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte.

Die neue Regelung soll bereits ab dem 1. Oktober gelten. Die Regierung setze damit eine Forderung aus dem Grossen Rat – namentlich aus einer überwiesenen Motion der SVP – zeitnah um, heisst es.

Bislang wurde bei Unternehmen ab zehn Angestellten eine Lohngleichheitsanalyse mittels Logib, dem Standard-Analyse Tool des Bundes, verlangt. Der Kanton führe aber nach Abschluss der Verträge im Beschaffungswesen regelmässige Stichkontrollen durch.

dosp, sda