Regierungsrat BS Neue Unterkunftsmöglichkeit für Nothilfebeziehende in Basel-Stadt

yedu, sda

4.5.2021 - 16:23

Impression eines Schlafzimmers im Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) in Basel. Künftig sollen abgewiesene Asylsuchende mit Nothilfe nach einem Jahr Unterkunft in der Notschlafstelle in einer Asylliegenschaft des Kantons untergebracht werden können.
Impression eines Schlafzimmers im Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) in Basel. Künftig sollen abgewiesene Asylsuchende mit Nothilfe nach einem Jahr Unterkunft in der Notschlafstelle in einer Asylliegenschaft des Kantons untergebracht werden können.
Keystone

Abgewiesene alleinstehende Asylsuchende mit Nothilfe erhalten im Kanton Basel-Stadt künftig nach einem Jahr Unterkunft in der Notschlafstelle die Möglichkeit, in einer Asylliegenschaft unterzukommen. Die Basler Regierung will die Unterstützungsrichtlinien per 1. Januar 2022 entsprechend anpassen.

Keystone-SDA, yedu, sda

Das Angebot für die Unterkunft in einer kantonalen Asylliegenschaft ist aufgrund weniger Einzelfälle umsetzbar, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Sie erklärt sich bereit, die Motion «Würdige Unterbringung von Nothilfebeziehenden alleinstehenden Asylsuchenden» eines BastA!-Grossrates als weniger verbindlichen Anzug umzusetzen.

Zudem will die Regierung das Wohnen von abgewiesenen alleinstehenden Asylsuchenden mit Nothilfe bei Privaten neu unter Einhaltung bestimmter Vorlagen legalisieren. Dass Nothilfebeziehende bei Privaten wohnen, sei in Basel-Stadt bereits Praxis und werde von den Behörden geduldet, heisst es weiter. Für diese Wohnform will die Regierung aber per 1. Januar 2022 ebenfalls die Unterstützungsrichtlinien anpassen.