Regierungsrat BL Neuer Anlauf für Baselbieter Mehrwertabgabe-Gesetz

yedu, sda

26.6.2024 - 11:59

Die Revision sieht die Erhebung von Mehrwertabgaben auch für Um- und Aufzonungen vor. (Symbolbild)
Die Revision sieht die Erhebung von Mehrwertabgaben auch für Um- und Aufzonungen vor. (Symbolbild)
Keystone

Die Baselbieter Regierung schickt die Revision zum Gesetz über die Abgabe von Planungsmehrwerten an den Landrat. Eine Ende 2022 gestartete Vernehmlassung war sistiert worden, weil die Mehrwertabgabe auch auf Bundesebene im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes Thema war.

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Die Revision sieht weiterhin die Erhebung von Mehrwertabgaben nicht nur für Einzonungen, sondern auch für Um- und Aufzonungen vor, wie die Baselbieter Regierung am Mittwoch mitteilte.

Neu schlägt die Regierung vor, dass eine Abgabe von nur noch 20 Prozent auf die durch die Planungen generierten Bodenmehrwerte zu erheben ist. Die Gemeinden können diesen Mehrwertabgabesatz in einem kommunalen Reglement auf maximal 40 Prozent erhöhen. Die Regierung hatte ursprünglich einen Mindestabgabesatz von 30 Prozent vorgeschlagen, diese nach Rückmeldungen aus der Vernehmlassung aber wieder reduziert.

Zudem wird nach dem Bundesgerichtsurteil die Freigrenze angepasst, bis zu der für planungsbedingte Bodenmehrwerte keine Abgabe erhoben werden muss. Diese wird von heute 50'000 Franken auf 30'000 Franken reduziert, wie es weiter in der Mitteilung heisst.

Streit zwischen Gemeinde und Kanton

Das Baselbieter Stimmvolk hatte im Februar 2019 dem Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten knapp zugestimmt. Anschliessend ging die Gemeinde Münchenstein vors Bundesgericht. Sie sah im Gesetz einen Widerspruch zur Gemeindeautonomie und zum Raumplanungsgesetz des Bundes.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut und stellte fest, dass das kantonale Mehrwertabgabengesetz teilweise gegen das übergeordnete Bundesgesetz über die Raumplanung verstösst.